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Europa News! Gefährlich summende Untermieter

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 15. Juli 2010 von Europa-247.de

Europa Tipps
Freie-PresseMitteilungen.de: Was tun, wenn sich Wespen, Hornissen & Co. einnisten?

Mit der Grill-, Bade- und Gartensaison kommt auch wieder die Zeit der Wespen, Bienen und Hornissen: In den Monaten Juli und August sind die stachelbewehrten Insekten besonders aktiv unterwegs, um Nahrung für ihre Artgenossen zu suchen - Kuchen, Eis und Grillbeilagen sind da ein "gefundenes Fressen". Richtig unangenehm aber wird es, wenn ein Volk sein Nest in das Dach oder eine Mauerspalte des Hauses baut - speziell für Kinder und Allergiker können solche "Untermieter" unter Umständen lebensbedrohlich sein. Doch: Wespen und Hornissen stehen unter Ar-tenschutz und dürfen daher nicht einfach beseitigt werden. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf, wie sich Betroffene dennoch vor einem Insektenangriff schützen können.

Besonders geschützte Tierarten, wie manche Wespenarten und Hornissen, sind vom Aussterben bedroht. Daher darf man sie laut § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes weder einfach beseitigen noch Hand an "ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten" legen. Auch die nicht vom Aussterben bedrohten Arten unterliegen - wie alle Arten wild lebender Tiere - einem allgemeinen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das bedeutet in der Praxis: "Wer unerlaubt Wespen- oder Hornissennester entfernt, muss mit einem Bußgeld rechnen", weiß Anne Kronzucker, Rechtsanwältin bei der D.A.S. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen eine Sondergenehmigung zur Bekämpfung erteilt wird - vor allem dann, wenn die Insekten eine echte Bedrohung darstellen.

Erst prüfen, dann handeln
Auch Nester der unter keinem besonderen Schutz stehenden Wespenarten dürfen nicht ohne Weiteres entfernt werden. Handelt es sich bei den unerwünschten "Untermietern" um die als besonders aggressiv geltende Deutsche Wespe oder die Gemeine Wespe, ist die Chance auf eine Genehmigung recht gut. Bei besonders geschützten Arten werden strengere Maßstäbe angelegt. "Um welche Art es sich bei den summenden Mitbewohnern handelt, kann in der Regel aber nur ein Profi feststellen", erklärt die D.A.S. Juristin. Erster An-sprechpartner ist hier die "Untere Naturschutzbehörde", die es in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt.
Eine Sondergenehmigung zur Entfernung des Nestes durch Bekämpfung oder Umsetzung erteilt die zuständige Behörde erst, wenn das Volk auch eine unmittelbare Bedrohung darstellt - etwa, weil ein Allergiker im Haus wohnt oder das Nest im Rollladenkasten des Kin-derzimmers gebaut wurde.

Wer kommt und wer zahlt?
Die fachgerechte Entfernung übernimmt in der Regel ein gründlich ausgebildeter Insektenbekämpfer. Einen Fachmann in der Nähe empfiehlt mitunter die Naturschutzbehörde selbst. Die Feuerwehr springt übrigens nur in echten Notfällen ein - etwa, wenn am Wochenende oder feiertags ein mehrtausendköpfiges Volk in einen Mauerschlitz am Krankenhaus einzieht und der Insektenbekämpfer nicht erreichbar ist.
Ein wichtiger Tipp der D.A.S., bevor das Räumkommando anrückt: "Erkundigen Sie sich vorab, welche Mittel der Kammerjäger einsetzen will. Gerade, wenn sich das Nest nahe des Schlafzimmers befindet, kann es erstrebenswert sein, einen ökologisch arbeitenden Schädlingsbekämpfer zu beauftragen." Man erkennt ihn am Berufsverbandsiegel des Vereins zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung (vFöS). Insektizide sind auch für Menschen nicht gesund und können sich lange im Innern von Mauern und Bauwerksteilen halten und gesundheitsschädliche Stoffe an die Luft abgeben.
Übrigens: Der Vermieter muss die Kosten für vereinzelte Schädlingsbekämpfungsmaß-nahmen übernehmen - sofern der Mieter keine Schuld an der Ansiedlung der unerwünschten Mitbewohner trägt. Werden alljährlich solche Maßnahmen, auch vorbeugend, fällig, kann der Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen.

Präventiver Schutz
Freilich müssen Insekten nicht gleich massiv bekämpft werden, um sich vor ihnen zu schützen. Schon einige einfache Verhaltensregeln sorgen dafür, dass Wespen und Hornissen nicht zur Bedrohung für Groß und Klein werden: Echten Schutz im Schlafzimmer bietet etwa ein Fliegengitter, das sich problemlos ankleben und nach der "Wespen-Saison" im Herbst wieder leicht entfernen lässt. Zudem benötigen die Insekten Holz für ihren Nestbau. Es empfiehlt sich deshalb, Holzteile am Haus wie Fenster, Verkleidungen oder Trennwände mit umweltfreundlichen Farben und Lacken zu schützen. Kommt es dennoch zur "Begegnung", sollten Betroffene den Impuls unterdrücken, die Insekten mit heftigen Abwehrbewegungen zu vertreiben: Das macht die Stachelträger nur zusätzlich aggressiv. Besser: Ruhig aus der Gefahrenzone gehen. Nach dem ersten Frost ist das Leben der Insekten ohnehin zu Ende. Jetzt kann man die Nester gefahrlos entfernen und die Stelle gut säubern. So wird verhindert, dass die neue Generation sich im Frühjahr wieder in der Nähe einnistet - das Jungvolk bevorzugt Plätze, an denen es nach ihren Artgenossen "riecht".
Als wenig aggressiv gelten übrigens die Hornissen. Sie sind Insektenfresser und kommen daher dem draußen gedeckten Tisch meist nicht zu nahe. Ihre Stiche sind zudem nicht so gefährlich, wie Gerüchte besagen.

Sonderfall: Biene
Bienen sind zwar nützlich, aber ihr Gift ist kaum weniger gefährlich als das von Wespen. Deshalb sind auch sie am Haus oder im Garten meist nicht gern gesehen. Am ehesten nistet sich die gemeine Honigbiene in der Nähe des Menschen ein - sie steht nicht unter be-sonderem Schutz und darf daher problemlos umgesiedelt werden. "Wenn möglich sollte man sich an einen Imker wenden, der das Volk mitnimmt", rät die D.A.S. Juristin. Treten die Tiere nur in kleinen Populationen auf, so kann es sich aber auch um die gesetzlich geschützte Wildbiene handeln. Um Irrtümer auszuschließen, sollten Betroffene daher besser auf Nummer sicher gehen und einen Profi um Rat fragen. Denn die Umsetzung oder Bekämpfung von Wildbienen wird wiederum mit Bußgeld geahndet - eine Ausnahmegeneh-migung erteilt unter Umständen aber die zuständige Umwelt- oder Naturschutzbehörde.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.979

Kurzfassung:
Geschützt und gefürchtet: Giftige Insekten unterm Dach
Wichtige Tipps gegen Wespen, Hornissen und Co.

Mit der Grill- und Gartensaison kommt wieder die Zeit der Wespen, Bienen und Hornissen: In den Monaten Juli und August sind sie besonders aktiv unterwegs, um Nahrung für ihre Artgenossen zu suchen - Kuchen, Eis und Grillbeilagen sind da ein "gefundenes Fressen". Richtig unangenehm aber wird es, wenn ein Volk sein Nest in das Dach oder in eine Mauerspalte des Hauses baut - speziell für Kinder und Allergiker können solche "Untermieter" unter Umständen lebensbedrohlich sein. Dennoch dürfen sie nicht einfach ausgeräuchert oder beseitigt werden: Alle Hornissen und viele Wespenarten sind vom Aussterben bedroht. Sie gehören daher zu den besonders geschützten Tierarten, und auch ihre Nester müssen in der Regel unangetastet bleiben (§ 44, Bundesnaturschutzgesetz), warnt die D.A.S. Rechtschutzversicherung. Ausnahme: Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe gelten als besonders aggressiv. Sie unterliegen zwar ebenfalls dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, eine Ausnahmegenehmigung zur Entfernung der Nester wird jedoch eher erteilt. Bei besonderer Gefahr kann auch für besonders geschützte Arten eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden - etwa, wenn das Nest ausgerechnet im Roll-ladenkasten des Kinderzimmers gebaut wurde. Eine genaue Artenbestimmung nimmt die "Untere Naturschutzbehörde" vor, die es in jedem Landkreis gibt. Sie erteilt im Fall der Fälle auch die Genehmigung zum Handeln. Wer ohne Erlaubnis Hand anlegt, dem droht ein Bußgeld. Je nach Lage des Nests im Haus lohnt sich oft eine ökologisch verträgliche, also giftfreie Bekämpfung der Stechinsekten; der Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung (vFöS) vermittelt entsprechende Experten in der Nähe. Die Kosten hierfür sind Vermietersache, solange sie nicht regelmäßig anfallen. Denn dann können sie auf den Mieter umgelegt werden. Nur im äußersten Notfall zuständig ist übrigens die Feuerwehr - wenn etwa am Wochenende der Insektenbekämpfer nicht erreichbar ist, aber ein mehrtausendköpfiges Wespenvolk unter dem Krankenhausdach einzieht. Grundsätzlich gilt im Umgang mit Wespen und Hornissen: Ruhig bleiben und Abwehrbewegungen unterdrücken - sie machen die Insekten nur zusätzlich aggressiv. Zudem schützt ein Fliegengitter an den Fenstern. Nach dem ersten Frost können die entvölkerten Nester dann sorgfältig entfernt werden - die Insekten verenden bei Kälte.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.461

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de



Was tun, wenn sich Wespen, Hornissen & Co. einnisten?

Mit der Grill-, Bade- und Gartensaison kommt auch wieder die Zeit der Wespen, Bienen und Hornissen: In den Monaten Juli und August sind die stachelbewehrten Insekten besonders aktiv unterwegs, um Nahrung für ihre Artgenossen zu suchen - Kuchen, Eis und Grillbeilagen sind da ein "gefundenes Fressen". Richtig unangenehm aber wird es, wenn ein Volk sein Nest in das Dach oder eine Mauerspalte des Hauses baut - speziell für Kinder und Allergiker können solche "Untermieter" unter Umständen lebensbedrohlich sein. Doch: Wespen und Hornissen stehen unter Ar-tenschutz und dürfen daher nicht einfach beseitigt werden. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf, wie sich Betroffene dennoch vor einem Insektenangriff schützen können.

Besonders geschützte Tierarten, wie manche Wespenarten und Hornissen, sind vom Aussterben bedroht. Daher darf man sie laut § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes weder einfach beseitigen noch Hand an "ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten" legen. Auch die nicht vom Aussterben bedrohten Arten unterliegen - wie alle Arten wild lebender Tiere - einem allgemeinen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das bedeutet in der Praxis: "Wer unerlaubt Wespen- oder Hornissennester entfernt, muss mit einem Bußgeld rechnen", weiß Anne Kronzucker, Rechtsanwältin bei der D.A.S. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen eine Sondergenehmigung zur Bekämpfung erteilt wird - vor allem dann, wenn die Insekten eine echte Bedrohung darstellen.

Erst prüfen, dann handeln
Auch Nester der unter keinem besonderen Schutz stehenden Wespenarten dürfen nicht ohne Weiteres entfernt werden. Handelt es sich bei den unerwünschten "Untermietern" um die als besonders aggressiv geltende Deutsche Wespe oder die Gemeine Wespe, ist die Chance auf eine Genehmigung recht gut. Bei besonders geschützten Arten werden strengere Maßstäbe angelegt. "Um welche Art es sich bei den summenden Mitbewohnern handelt, kann in der Regel aber nur ein Profi feststellen", erklärt die D.A.S. Juristin. Erster An-sprechpartner ist hier die "Untere Naturschutzbehörde", die es in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt.
Eine Sondergenehmigung zur Entfernung des Nestes durch Bekämpfung oder Umsetzung erteilt die zuständige Behörde erst, wenn das Volk auch eine unmittelbare Bedrohung darstellt - etwa, weil ein Allergiker im Haus wohnt oder das Nest im Rollladenkasten des Kin-derzimmers gebaut wurde.

Wer kommt und wer zahlt?
Die fachgerechte Entfernung übernimmt in der Regel ein gründlich ausgebildeter Insektenbekämpfer. Einen Fachmann in der Nähe empfiehlt mitunter die Naturschutzbehörde selbst. Die Feuerwehr springt übrigens nur in echten Notfällen ein - etwa, wenn am Wochenende oder feiertags ein mehrtausendköpfiges Volk in einen Mauerschlitz am Krankenhaus einzieht und der Insektenbekämpfer nicht erreichbar ist.
Ein wichtiger Tipp der D.A.S., bevor das Räumkommando anrückt: "Erkundigen Sie sich vorab, welche Mittel der Kammerjäger einsetzen will. Gerade, wenn sich das Nest nahe des Schlafzimmers befindet, kann es erstrebenswert sein, einen ökologisch arbeitenden Schädlingsbekämpfer zu beauftragen." Man erkennt ihn am Berufsverbandsiegel des Vereins zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung (vFöS). Insektizide sind auch für Menschen nicht gesund und können sich lange im Innern von Mauern und Bauwerksteilen halten und gesundheitsschädliche Stoffe an die Luft abgeben.
Übrigens: Der Vermieter muss die Kosten für vereinzelte Schädlingsbekämpfungsmaß-nahmen übernehmen - sofern der Mieter keine Schuld an der Ansiedlung der unerwünschten Mitbewohner trägt. Werden alljährlich solche Maßnahmen, auch vorbeugend, fällig, kann der Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen.

Präventiver Schutz
Freilich müssen Insekten nicht gleich massiv bekämpft werden, um sich vor ihnen zu schützen. Schon einige einfache Verhaltensregeln sorgen dafür, dass Wespen und Hornissen nicht zur Bedrohung für Groß und Klein werden: Echten Schutz im Schlafzimmer bietet etwa ein Fliegengitter, das sich problemlos ankleben und nach der "Wespen-Saison" im Herbst wieder leicht entfernen lässt. Zudem benötigen die Insekten Holz für ihren Nestbau. Es empfiehlt sich deshalb, Holzteile am Haus wie Fenster, Verkleidungen oder Trennwände mit umweltfreundlichen Farben und Lacken zu schützen. Kommt es dennoch zur "Begegnung", sollten Betroffene den Impuls unterdrücken, die Insekten mit heftigen Abwehrbewegungen zu vertreiben: Das macht die Stachelträger nur zusätzlich aggressiv. Besser: Ruhig aus der Gefahrenzone gehen. Nach dem ersten Frost ist das Leben der Insekten ohnehin zu Ende. Jetzt kann man die Nester gefahrlos entfernen und die Stelle gut säubern. So wird verhindert, dass die neue Generation sich im Frühjahr wieder in der Nähe einnistet - das Jungvolk bevorzugt Plätze, an denen es nach ihren Artgenossen "riecht".
Als wenig aggressiv gelten übrigens die Hornissen. Sie sind Insektenfresser und kommen daher dem draußen gedeckten Tisch meist nicht zu nahe. Ihre Stiche sind zudem nicht so gefährlich, wie Gerüchte besagen.

Sonderfall: Biene
Bienen sind zwar nützlich, aber ihr Gift ist kaum weniger gefährlich als das von Wespen. Deshalb sind auch sie am Haus oder im Garten meist nicht gern gesehen. Am ehesten nistet sich die gemeine Honigbiene in der Nähe des Menschen ein - sie steht nicht unter be-sonderem Schutz und darf daher problemlos umgesiedelt werden. "Wenn möglich sollte man sich an einen Imker wenden, der das Volk mitnimmt", rät die D.A.S. Juristin. Treten die Tiere nur in kleinen Populationen auf, so kann es sich aber auch um die gesetzlich geschützte Wildbiene handeln. Um Irrtümer auszuschließen, sollten Betroffene daher besser auf Nummer sicher gehen und einen Profi um Rat fragen. Denn die Umsetzung oder Bekämpfung von Wildbienen wird wiederum mit Bußgeld geahndet - eine Ausnahmegeneh-migung erteilt unter Umständen aber die zuständige Umwelt- oder Naturschutzbehörde.
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Geschützt und gefürchtet: Giftige Insekten unterm Dach
Wichtige Tipps gegen Wespen, Hornissen und Co.

Mit der Grill- und Gartensaison kommt wieder die Zeit der Wespen, Bienen und Hornissen: In den Monaten Juli und August sind sie besonders aktiv unterwegs, um Nahrung für ihre Artgenossen zu suchen - Kuchen, Eis und Grillbeilagen sind da ein "gefundenes Fressen". Richtig unangenehm aber wird es, wenn ein Volk sein Nest in das Dach oder in eine Mauerspalte des Hauses baut - speziell für Kinder und Allergiker können solche "Untermieter" unter Umständen lebensbedrohlich sein. Dennoch dürfen sie nicht einfach ausgeräuchert oder beseitigt werden: Alle Hornissen und viele Wespenarten sind vom Aussterben bedroht. Sie gehören daher zu den besonders geschützten Tierarten, und auch ihre Nester müssen in der Regel unangetastet bleiben (§ 44, Bundesnaturschutzgesetz), warnt die D.A.S. Rechtschutzversicherung. Ausnahme: Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe gelten als besonders aggressiv. Sie unterliegen zwar ebenfalls dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, eine Ausnahmegenehmigung zur Entfernung der Nester wird jedoch eher erteilt. Bei besonderer Gefahr kann auch für besonders geschützte Arten eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden - etwa, wenn das Nest ausgerechnet im Roll-ladenkasten des Kinderzimmers gebaut wurde. Eine genaue Artenbestimmung nimmt die "Untere Naturschutzbehörde" vor, die es in jedem Landkreis gibt. Sie erteilt im Fall der Fälle auch die Genehmigung zum Handeln. Wer ohne Erlaubnis Hand anlegt, dem droht ein Bußgeld. Je nach Lage des Nests im Haus lohnt sich oft eine ökologisch verträgliche, also giftfreie Bekämpfung der Stechinsekten; der Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung (vFöS) vermittelt entsprechende Experten in der Nähe. Die Kosten hierfür sind Vermietersache, solange sie nicht regelmäßig anfallen. Denn dann können sie auf den Mieter umgelegt werden. Nur im äußersten Notfall zuständig ist übrigens die Feuerwehr - wenn etwa am Wochenende der Insektenbekämpfer nicht erreichbar ist, aber ein mehrtausendköpfiges Wespenvolk unter dem Krankenhausdach einzieht. Grundsätzlich gilt im Umgang mit Wespen und Hornissen: Ruhig bleiben und Abwehrbewegungen unterdrücken - sie machen die Insekten nur zusätzlich aggressiv. Zudem schützt ein Fliegengitter an den Fenstern. Nach dem ersten Frost können die entvölkerten Nester dann sorgfältig entfernt werden - die Insekten verenden bei Kälte.
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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Artikel-Titel: Gefährlich summende Untermieter

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 Lange Leitungen gefährden die Stromversorgung (prmaximus, 15.03.2021)
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NAEB 2106 am 14. März 2021

Wenn jemand eine lange Leitung hat, braucht er lange bis zur richtigen Erkenntnis. Das gilt wohl auch für die vielen Politiker, die lange Stromleitungen von Nord nach Süd fordern, um den Windstrom von der Küste zu den Verbrauchern in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg zu leiten. Denn dort sollen bald alle Kern- und Kohlekraftwerke ...

 Hard Rock Hotel Tenerife eröffnet wieder am 30. Juli unter dem neu-eingeführten ''SAFE + Sound''-Programm (connektar, 27.07.2020)
Am 30. Juli öffnet das Hard Rock Hotel Tenerife wieder seine Türen. Um die Gesundheit und Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter zu garantieren, wurde ein neues "SAFE + Sound"-Programm eingeführt.

In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der örtlichen Gesundheitsbehörden wird Hard Rock Hotel Tenerife, Teil der Palladium Hotel Group, am 30. Juli wieder für Gäste eröffnen. Um die Sicherh ...

 Europäischer Verbraucherschutz: erhebliche Zunahme von Folgemaßnahmen zu Warnmeldungen über gefährliche Produkte im Jahr 2019 (PR-Gateway, 07.07.2020)
Die Europäische Kommission hat heute ihren jüngsten Bericht über das sogenannte "Schnellwarnsystem" veröffentlicht, mit dem die Kommission den Verkauf gefährlicher Produkte auf dem Markt verhindern bzw. einschränken will. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Zahl der aufgrund einer Warnmeldung ergriffenen behördlichen Maßnahmen von Jahr zu Jahr zunimmt. So lag die Zahl der im Jahr 2019 getätigten Warnmeldungen bei 4477 gegenüber 4050 Warnmeldungen im Jahr 2018.

Didier Reynders, Kommiss ...

 Reproduzierbarkeit in der Wissenschaft braucht verlässliche Daten: Leibniz-Institut DSMZ in Braunschweig ist Teil der von der DFG geförderten national (PR-Gateway, 06.07.2020)
Das Leibniz-Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH beteiligt sich im Rahmen der nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) als Mitantragsteller an dem Konsortium NFDI4BioDiversity und trägt damit zur Gestaltung der Zukunft von Forschungsdaten entscheidend bei. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert insgesamt neun Konsortien - darunter NFDI4BioDiversity - im Rahmen der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur. "Wissenschaft basiert auf Daten und di ...

 Abnehmen mit der HCG-Stoffwechselkur: effektiv oder gefährlich? (hartell, 05.06.2020)
Ist die HCG-Diät sicher und effektiv? Laut FDA sind beide Fragen mit einem klaren Nein zu beantworten. Wegen der teils gravierenden Nebenwirkungen der HCG-Diät rät die US-Behörde für Arzneimittel (FDA) von der Verwendung dieser Mittel ab. HCG (Humanes Choriongonadotropin) ist ein Hormon, das der weibliche Körper während einer Schwangerschaft produziert.

In der Medizin kommt HCG in erster Linie zur Verbesserung der Fruchtbarkeit bei Frauen zur Anwendung. Der Wirkstoff ist nicht ...

 Ölheizung raus, Wärmepumpe und Fußbodenheizung rein: Jetzt mit bis zu 45 % staatlich gefördert (PR-Gateway, 18.05.2020)
Daikin cut - Fußbodenheizung einfach nachrüsten und Förderung im Bestand sichern

Die seit Januar 2020 geltenden staatlichen Förderungen machen die Heizungsrenovierung so attraktiv wie nie zuvor. Wer seine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten zurück. Neu bei der Förderung in der Renovierung ist, dass auch sogenannte Umfeldmaßnahmen, wie z.B. die Nachrüstung einer Fußbodenheizung, gefördert werden. Daikin cut stellt eine schnell ...

 Yamaha HiFi-Verstärker A-S1200, A-S2200 und A-S3200 - mehr Gefühl, Offenheit und Tiefgang (PR-Gateway, 12.05.2020)
Rellingen, 12. Mai 2020 - Den Grundstein für die erfolgreiche HiFi-Tradition legte Yamaha bereits vor 66 Jahren. Mit den HiFi-Verstärkern A-S1200, A-S2200 und A-S3200 erneuert das Unternehmen jetzt das eigene Bekenntnis an kompromisslosen Klang für Musikliebhaber. Dabei ließ sich Yamaha vom Motto des "True Sound" leiten: Instrumente werden absolut akkurat und dynamisch wiedergegeben, so wie sie auf der Bühne oder im Studio klingen. Dazu greifen die Entwickler auf eine einzigartige Expertise zurü ...

 Avira trifft präventive Vorsichtsmaßnahme gegen COVID-19: Firmenweites Home-Office eingeführt (PR-Gateway, 12.03.2020)
"Diese Vorsichtsmaßnahme dient der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz unserer Mitarbeiter" sagt Travis Witteveen, CEO bei Avira. "Indem wir jetzt firmenweites Home-Office einführen und alle Geschäftsreisen stornieren, tragen wir dazu bei, die weitere Verbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen. Außerdem stellen wir so sicher, dass wir auch weiterhin unsere Sicherheitsprodukte anbieten können, falls sich die Situation verschlechtern sollte. Wir werden sogar noch härter arbeiten, damit unsere K ...

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