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neues deutschland: Europawahl ohne Sperrklausel - Karlsruher Anmaßung!
Datum: Donnerstag, dem 27. Februar 2014
Thema: Europa News


Berlin (ots) - Wozu ist die Europawahl eigentlich gut?

Diese Frage stellt sich unmissverständlich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Drei-Prozent-Hürde beim anstehenden Urnengang Ende Mai.

Es sind zwei gefährliche Wunden, die die Urteilsbegründung den Anhängern der repräsentativen Demokratie beifügt: Zum Einen bleibt es dabei, dass Chancengleichheit beschränkt werden darf, um Stabilität zu sichern.

Denn auf die Bundestagswahl soll sich das Urteil nicht auswirken. Zum Anderen scheint das Gericht nicht daran zu glauben, dass das EU-Parlament einmal die Volksvertretung wird, die diesen Namen verdient.

Letzteres ist gefährlicher. Nicht weil die jetzige Ausformung des EU-Parlaments geringgeschätzt wird.

Es hat noch immer nicht in allen wichtigen Politikfeldern Mitbestimmungsrechte, Vorschläge werden nur selten von der EU-Kommission aufgegriffen und die Staats- und Regierungschefs machen die Leitlinien der EU unter sich aus.

Die Aufwertung des EU-Parlaments ist bitter nötig. Trotz allem ist es bislang das einzig direkt gewählte EU-Organ. Dies gilt es zu stärken, auch durch Entscheidungen und dafür dargelegte Begründungen seitens höchster nationaler Verfassungsorgane.

Die Europawahl auf dieselbe Stufe wie Kommunalwahlen zu stellen, ist anmaßend.

Ob das Bundesverfassungsgericht falsch liegt und das EU-Parlament mehr sein sollte als ein postdemokratisches Feigenblatt, wird jedoch letztlich die Beteiligung am 25. Mai zeigen.

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/2674581/neues-deutschland-europawahl-ohne-sperrklausel-karlsruher-anmassung von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Wozu ist die Europawahl eigentlich gut?

Diese Frage stellt sich unmissverständlich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Drei-Prozent-Hürde beim anstehenden Urnengang Ende Mai.

Es sind zwei gefährliche Wunden, die die Urteilsbegründung den Anhängern der repräsentativen Demokratie beifügt: Zum Einen bleibt es dabei, dass Chancengleichheit beschränkt werden darf, um Stabilität zu sichern.

Denn auf die Bundestagswahl soll sich das Urteil nicht auswirken. Zum Anderen scheint das Gericht nicht daran zu glauben, dass das EU-Parlament einmal die Volksvertretung wird, die diesen Namen verdient.

Letzteres ist gefährlicher. Nicht weil die jetzige Ausformung des EU-Parlaments geringgeschätzt wird.

Es hat noch immer nicht in allen wichtigen Politikfeldern Mitbestimmungsrechte, Vorschläge werden nur selten von der EU-Kommission aufgegriffen und die Staats- und Regierungschefs machen die Leitlinien der EU unter sich aus.

Die Aufwertung des EU-Parlaments ist bitter nötig. Trotz allem ist es bislang das einzig direkt gewählte EU-Organ. Dies gilt es zu stärken, auch durch Entscheidungen und dafür dargelegte Begründungen seitens höchster nationaler Verfassungsorgane.

Die Europawahl auf dieselbe Stufe wie Kommunalwahlen zu stellen, ist anmaßend.

Ob das Bundesverfassungsgericht falsch liegt und das EU-Parlament mehr sein sollte als ein postdemokratisches Feigenblatt, wird jedoch letztlich die Beteiligung am 25. Mai zeigen.

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Telefon: 030/2978-1715

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/2674581/neues-deutschland-europawahl-ohne-sperrklausel-karlsruher-anmassung von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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