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Südwest Presse zur Vorratsdatenspeicherung: Der EuGH fällt ein mutiges, ja sogar radikales Urteil!
Datum: Mittwoch, dem 09. April 2014
Thema: Europa News


Ulm (ots) - Wer zu spät kommt, den belohnt das Leben oft auch: Deutschland hat als einziger EU-Staat kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung - und braucht auch keines mehr.

Zwar hat der Europäische Gerichtshof nationale Regeln nicht untersagt und somit neuen Spielraum für Diskussionen geschaffen.

Die Stoßrichtung aus Luxemburg aber ist klar: Die bisherige verdachtslose Massenspeicherung persönlicher Telefon- und Internetdaten stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte dar und ist maßlos.

Damit fällt der EuGH ein mutiges, ja sogar radikales Urteil.

Der Schutz des Privatlebens der Bürger ist wichtiger als der fragliche Versuch, mit Datenerhebung und Speicherung schwere Straftaten zu verhindern.

Es gibt Terroristen und Schwerverbrecher - aber nicht jeder Bürger darf im Verdacht stehen, einer zu sein. Die Möglichkeit des Datenmissbrauchs ist zu groß.

Das Bundesverfassungsgericht sieht dies ebenso. Damit nimmt der EuGH das Grundgefühl der Bevölkerung auf, die nach der NSA-Spähaffäre Datengier nicht mehr akzeptiert.

In Mitgliedsländern war das Thema von Anfang an umstritten. Jetzt ist es Zeit, europaweit die Löschtasten zu drücken.

Geeignetere Lösungen müssen her, etwa eine Datenschutzrichtlinie und ein besserer Informationsaustausch, wenn es um organisierte Kriminalität geht.

Ein deutsches Gesetz, wie es Teile der Union fordern, ist falsch und aus der Zeit gefallen.

Pressekontakt:

Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59110/2709018/suedwest-presse-kommentar-zur-vorratsdatenspeicherung von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Ulm (ots) - Wer zu spät kommt, den belohnt das Leben oft auch: Deutschland hat als einziger EU-Staat kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung - und braucht auch keines mehr.

Zwar hat der Europäische Gerichtshof nationale Regeln nicht untersagt und somit neuen Spielraum für Diskussionen geschaffen.

Die Stoßrichtung aus Luxemburg aber ist klar: Die bisherige verdachtslose Massenspeicherung persönlicher Telefon- und Internetdaten stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte dar und ist maßlos.

Damit fällt der EuGH ein mutiges, ja sogar radikales Urteil.

Der Schutz des Privatlebens der Bürger ist wichtiger als der fragliche Versuch, mit Datenerhebung und Speicherung schwere Straftaten zu verhindern.

Es gibt Terroristen und Schwerverbrecher - aber nicht jeder Bürger darf im Verdacht stehen, einer zu sein. Die Möglichkeit des Datenmissbrauchs ist zu groß.

Das Bundesverfassungsgericht sieht dies ebenso. Damit nimmt der EuGH das Grundgefühl der Bevölkerung auf, die nach der NSA-Spähaffäre Datengier nicht mehr akzeptiert.

In Mitgliedsländern war das Thema von Anfang an umstritten. Jetzt ist es Zeit, europaweit die Löschtasten zu drücken.

Geeignetere Lösungen müssen her, etwa eine Datenschutzrichtlinie und ein besserer Informationsaustausch, wenn es um organisierte Kriminalität geht.

Ein deutsches Gesetz, wie es Teile der Union fordern, ist falsch und aus der Zeit gefallen.

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Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59110/2709018/suedwest-presse-kommentar-zur-vorratsdatenspeicherung von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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