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ADAC: Fluggastrechte müssen erhalten bleiben / Deutschlands Stimme im EU-Verkehrsministerrat entscheidet mit über Verbraucherschutzniveau!
Datum: Mittwoch, dem 10. Juni 2015
Thema: Europa News


München (ots) - Zahlungen, die Flugreisenden heute bei Verspätungen oder Annullierungen zustehen, gehören vielleicht bald der Vergangenheit an.

Der Grund: Am 11. Juni 2015 stehen im Verkehrsministerrat die Fluggastrechte auf der Tagesordnung.

Wenn die Neuregelung verabschiedet wird, verlieren die Verbraucher einen Großteil der heute bestehenden Ansprüche.

Deutschlands Stimme kann helfen, dies zu verhindern.

Darum geht es: Bisher müssen Airlines ab einer dreistündigen Verspätung Ausgleich leisten. Die Neuregelung sieht vor, dass erst ab fünf, neun oder zwölf Stunden gezahlt werden muss - je nach Länge der Flugstrecke.

Bei "unerwarteten Flugsicherheitsmängeln" können sich die Fluggesellschaften sogar komplett von ihrer Zahlungspflicht befreien. Betroffen ist die Mehrzahl der technischen Defekte, die derzeit für die Airlines nicht als Entlastungsgrund gelten.

Beim Treffen am 11. Juni klärt der Rat, wie er sich im entscheidenden Trilog im Herbst positionieren wird - und hier zählt die Stimme Deutschlands.

Der ADAC appelliert daher dringend an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Beibehaltung des bestehenden Verbraucherschutzniveaus einzusetzen - so wie es im Koalitionsvertrag versprochen wurde.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.

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Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Lucà
Tel.:+49 (0)89 7676-2412
E-Mail: katharina.luca@adac.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7849/3042754, Autor siehe obiger Artikel.

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München (ots) - Zahlungen, die Flugreisenden heute bei Verspätungen oder Annullierungen zustehen, gehören vielleicht bald der Vergangenheit an.

Der Grund: Am 11. Juni 2015 stehen im Verkehrsministerrat die Fluggastrechte auf der Tagesordnung.

Wenn die Neuregelung verabschiedet wird, verlieren die Verbraucher einen Großteil der heute bestehenden Ansprüche.

Deutschlands Stimme kann helfen, dies zu verhindern.

Darum geht es: Bisher müssen Airlines ab einer dreistündigen Verspätung Ausgleich leisten. Die Neuregelung sieht vor, dass erst ab fünf, neun oder zwölf Stunden gezahlt werden muss - je nach Länge der Flugstrecke.

Bei "unerwarteten Flugsicherheitsmängeln" können sich die Fluggesellschaften sogar komplett von ihrer Zahlungspflicht befreien. Betroffen ist die Mehrzahl der technischen Defekte, die derzeit für die Airlines nicht als Entlastungsgrund gelten.

Beim Treffen am 11. Juni klärt der Rat, wie er sich im entscheidenden Trilog im Herbst positionieren wird - und hier zählt die Stimme Deutschlands.

Der ADAC appelliert daher dringend an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Beibehaltung des bestehenden Verbraucherschutzniveaus einzusetzen - so wie es im Koalitionsvertrag versprochen wurde.

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