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Hartz IV für EU-Bürger: So lange die Sozialsysteme in nationaler Hand sind, muss es auch Nutzungsbeschränkungen geben!
Datum: Mittwoch, dem 16. September 2015
Thema: Europa News


Urteil des Europäischen Gerichtshofs:

Bielefeld (ots) - Auch wenn sich ein Bezug zur aktuellen Flüchtlingssituation aufdrängen mag - mit den Asylbewerbern hat das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts zu tun.

Ihr Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen funktioniert nach anderen Regeln als den für EU-Ausländer geltenden, auf die der Richterspruch aus Luxemburg ausschließlich zielt.

Deshalb ist er aber nicht minder wegweisend. Zur Erinnerung: Bürger der Europäischen Union dürfen in jedem Mitgliedsland leben und dort ihr Glück versuchen.

Strittig war immer wieder, inwieweit der Sozialstaat einspringen muss, wenn das Glück ausbleibt. Sprich, wenn eine Schwedin oder ein Bulgare in Köln oder Leipzig arbeitslos wird.

Nun ist klar: Wer nur kurz in Deutschland einen Job hatte, kann nicht mit dauerhafter Alimentierung vom Staat rechnen.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU ist keine Einladung zum Sozialmissbrauch. Alles andere wäre auch politisch schwer zu vermitteln gewesen.

So lange die Sozialsysteme in nationaler Hand sind, muss es auch Nutzungsbeschränkungen für jene EU-Ausländer geben, die nicht zu deren Funktionstüchtigkeit beigetragen haben.

Dieser Linie sind die Luxemburger Richter mit ihrem jüngsten Urteil treu geblieben. Und das ist gut so.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66306/3123062, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - dem Politik News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!


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Bielefeld (ots) - Auch wenn sich ein Bezug zur aktuellen Flüchtlingssituation aufdrängen mag - mit den Asylbewerbern hat das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts zu tun.

Ihr Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen funktioniert nach anderen Regeln als den für EU-Ausländer geltenden, auf die der Richterspruch aus Luxemburg ausschließlich zielt.

Deshalb ist er aber nicht minder wegweisend. Zur Erinnerung: Bürger der Europäischen Union dürfen in jedem Mitgliedsland leben und dort ihr Glück versuchen.

Strittig war immer wieder, inwieweit der Sozialstaat einspringen muss, wenn das Glück ausbleibt. Sprich, wenn eine Schwedin oder ein Bulgare in Köln oder Leipzig arbeitslos wird.

Nun ist klar: Wer nur kurz in Deutschland einen Job hatte, kann nicht mit dauerhafter Alimentierung vom Staat rechnen.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU ist keine Einladung zum Sozialmissbrauch. Alles andere wäre auch politisch schwer zu vermitteln gewesen.

So lange die Sozialsysteme in nationaler Hand sind, muss es auch Nutzungsbeschränkungen für jene EU-Ausländer geben, die nicht zu deren Funktionstüchtigkeit beigetragen haben.

Dieser Linie sind die Luxemburger Richter mit ihrem jüngsten Urteil treu geblieben. Und das ist gut so.

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