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Steuersparmodelle in der EU - die Praktiken waren nicht illegal, aber marktverzerrend!
Datum: Mittwoch, dem 21. Oktober 2015
Thema: Europa News


Zu Steuersparmodellen in der EU:

Halle (ots) - Zu offensichtlich ist, dass Regierungen nichts ausgelassen haben, was ihre Länder für Großkonzerne attraktiv macht.

Dass die Praktiken nicht illegal waren, muss ausdrücklich betont werden.

An ihrer marktverzerrenden Wirkung ändert das nichts.

An einem massiven Vertrauensverlust gegenüber kleinen und mittelständischen Betrieben übrigens auch nicht. Denn die hatten keine Möglichkeiten, Gewinne so lange zu verschieben, bis von der ursprünglichen Steuerlast nur noch ein Prozent oder weniger übrig blieben.

Mit fairem Wettbewerb hat das wenig zu tun.

Es war nicht nur der Fall Luxemburg, an dem sich die Diskussion über Standortpolitik mit Hilfe des Wettbewerbs- und Beihilferechtes entzündete.

Die jetzt entschiedenen Beispiele Starbucks und Fiat datieren von früher.

Und sie sind wahrlich nicht die einzigen.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47409/3153698, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über www.parteien-news.de bzw. www.deutsche-politik-news.de - Politik News & Info Portalen mit aktuellen News, PresseMitteilungen und Artikeln!


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Halle (ots) - Zu offensichtlich ist, dass Regierungen nichts ausgelassen haben, was ihre Länder für Großkonzerne attraktiv macht.

Dass die Praktiken nicht illegal waren, muss ausdrücklich betont werden.

An ihrer marktverzerrenden Wirkung ändert das nichts.

An einem massiven Vertrauensverlust gegenüber kleinen und mittelständischen Betrieben übrigens auch nicht. Denn die hatten keine Möglichkeiten, Gewinne so lange zu verschieben, bis von der ursprünglichen Steuerlast nur noch ein Prozent oder weniger übrig blieben.

Mit fairem Wettbewerb hat das wenig zu tun.

Es war nicht nur der Fall Luxemburg, an dem sich die Diskussion über Standortpolitik mit Hilfe des Wettbewerbs- und Beihilferechtes entzündete.

Die jetzt entschiedenen Beispiele Starbucks und Fiat datieren von früher.

Und sie sind wahrlich nicht die einzigen.

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