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Höchstrichterliche Klärung zur Europarechtswidrigkeit deutscher Lebens- und Rentenversicherungen erwünscht: Erneut klagt 'LV-Doktor' vor dem BGH
Datum: Freitag, dem 13. November 2009
Thema: Europa Frage


Landgericht Heidelberg lässt BGH-Revision zur Übervorteilung von Versicherungsnehmern bei vorzeitiger Policenkündigung zu
- "LV-Doktor" (www.lv-doktor.de) klagt für Kundin Anne-Katrin F. gegen die Heidelberger Lebensversicherung AG auf Rückabwicklung ihres Rentenversicherungsvertrages und komplette Rückzahlung ausstehender Gelder plus Zinsen
- Versicherungswirtschaft befürchtet Grundsatzurteil - Verbraucher dürften hingegen nach der längst überfälligen BGH-Grundsatzentscheidung auf Milliarden Rückzahlungen hoffen
- Praktischer Online-Rechner auf http://proconcept.ag zeigt Verbrauchern auf einen Blick, wie hoch der eigene Verlust zwischen Beitragszahlungen und Rückkaufswert ist

Halle / Tägerwilen, 13. November 2009 - Langsam wird es eng für die mächtige Deutsche Versicherungsbranche. Binnen eines Monats wurde für "LV-Doktor", ein Projekt der internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft proConcept AG (www.proconcept.ag), zum zweiten Mal der Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) gerichtlich geebnet. Es geht um nicht weniger als die Frage, ob sämtliche seit 1994 abgeschlossenen deutschen Lebens- und Rentenversicherungsverträge europarechtswidrig sind. Versicherungsunternehmen fürchten mögliche Rückzahlungen in Milliardenhöhe.

"LV-Doktor" vs. Heidelberger Lebensversicherung AG: erneut Weg frei zum Bundesgerichtshof

Es ist der klassische Kampf von David gegen Goliath. Im jüngsten Fall klagt "LV-Doktor" für die Kundin Anne-Katrin F., die sich nach der vorzeitigen Kündigung ihrer Rentenversicherung übervorteilt fühlt: Jahrelang hat Frau F. in ihren Rentenversicherungsvertrag bei der Heidelberger Lebensversicherung AG eingezahlt. Bis zur vorzeitigen Kündigung insgesamt 3.675 Euro. Über den Rückkaufswert war sie dann erschrocken, betrug er doch nur 2.467,08 Euro - ein satter Verlust von einem Drittel Ihrer Einzahlungen! Doch im Gegensatz zum Gros deutscher Versicherter wollte und konnte die junge Frau auf ihre restlichen 1.207,92 Euro nicht verzichten - und zog "LV-Doktor" zu rate. Wer wissen möchte, wie hoch seine eigene Differenz zwischen geleisteten Versicherungsbeiträgen und individuellem Rückkaufswert ist, kann dies mit nur wenigen Klicks beim neuen Onlinerechner auf http://proconcept.ag herausfinden.

Nach eingehender Prüfung der Sachlage reichte "LV-Doktor" dann am 17. Januar 2008 Klage beim Amtsgericht Heidelberg ein und forderte die Rückabwicklung des Rentenversicherungsvertrages sowie die Rückzahlung des nicht ausgekehrten Betrages einschließlich der Zinsen ab Zahlungszeitpunkt der jeweiligen Einzelbeträge. Diese Klage wurde am 21. Oktober 2008 abgewiesen, aber "LV-Doktor" gab nicht auf. Am 4. Dezember 2008 legte der Prozesskostenfinanzierer vor dem Landgericht Heidelberg Berufung ein, um endlich die Frage der Europarechtswidrigkeit der Lebens- und Rentenversicherungen zu klären. Mit seinem Urteil vom 23. September 2009 erklärte nun das Gericht, dass die Klage zwar zurückgewiesen wird, aber einer Revision vor dem Bundesgerichtshof nichts im Wege steht. So lässt das Landgericht Heidelberg deutsche Versicherte hoffen, denn es misst der Klärung dieser grundsätzlichen Rechtsfrage der Vereinbarkeit von § 5 VVG a.F. mit dem EU-Gemeinschaftsrecht eine große Bedeutung zu. "Nach Auffassung des Gerichts besteht somit ein abstraktes Interesse der Allgemeinheit an einer höchstrichterlichen Klärung dieser Rechtsfrage, die für das Versicherungswesen wie den Verbraucherschutz von besonderem Gewicht ist", betont Jens Heidenreich, Direktor proConcept AG und Projektleiter "LV-Doktor", "denn noch ist eine unbestimmte Vielzahl von Versicherungsverträgen auf Basis des alten Rechts im Umlauf".

Dieser verbraucherfreundliche Erfolg ist kein Einzelfall. Mit dem Verfahren Harald S. gegen die Aachen Münchener Lebensversicherung AG ist "LV-Doktor" vor wenigen Wochen ebenfalls schon vor dem Bundesgerichtshof angelangt. Auch in diesem Fall wird eine Grundsatzentscheidung erwartet, ob alle seit 1994 abgeschlossenen deutschen Lebens- und Rentenversicherungsverträge europarechtswidrig sind. Millionen Verbraucher können nun gespannt auf die höchstrichterlichen Rechtssprechungen warten. Mehrere Gerichte lassen bereits ihre Verhandlungen zur gleichen Thematik ruhen, um die BGH-Entscheidungen in den Fällen Anne-Katrin F. gegen die Heidelberger Lebensversicherung AG sowie Harald S. gegen die Aachen Münchener Lebensversicherung AG abzuwarten und zu berücksichtigen.

Aus Verbrauchersicht bleibt zu hoffen, dass der BGH endlich ein Grundsatzurteil hinsichtlich der Vereinbarkeit von deutschen Lebensversicherungsverträgen und Europarecht fällt. "Denn Versicherungen lenken meist kurz vor einem für sie negativ prognostizierten Urteil außergerichtlich ein und zahlen kurzfristig den kompletten geforderten Betrag an den Kläger", weiß Branchenexperte Jens Heidenreich. So vermeiden Versicherer eine Sachentscheidung und es bleibt beim Einzelfall. Dann können sich gleichgelagerte Fälle nicht auf ein Grundsatzurteil berufen - und Davids Kampf wird von Goliath kurz vor dem entscheidenden Steinwurf abgebrochen.

Über "LV-Doktor" der proConcept AG:

LV-Doktor ist ein Projekt der Schweizer proConcept AG (www.proconcept.ag), einer internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 50.000 Menschen. Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch - ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.

Im Rahmen von LV-Doktor werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen erworben, um diese effektiv zu bündeln und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen. Dadurch ist LV-Doktor in der Lage, als Großgläubiger aufzutreten und die Ansprüche in einem Verfahren durchzusetzen. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen. Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Verfahren abgeschlossen sind. TÜV geprüft: Die proConcept GmbH ist zertifiziert nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004.

Medienkontakt und weitere Informationen:
Jens Heidenreich
Direktor proConcept AG, Projektleiter LV-Doktor
medien@proconcept.ag
Tel 0345 47224 2030
www.proconcept.ag und www.lv-doktor.de

Die proConcept AG ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 50.000 Menschen. Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch ? ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.

Im Rahmen von LV-Doktor werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen erworben, um diese effektiv zu bündeln und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen. Dadurch ist LV-Doktor in der Lage, als Großgläubiger aufzutreten und die Ansprüche in einem Verfahren durchzusetzen. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen. Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Verfahren abgeschlossen sind. TÜV geprüft: Die proConcept GmbH ist zertifiziert nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004.

proConcept AG
Jens Heidenreich
Konstanzer Str. 37
8274
Tägerwilen
medien@proconcept.ag
0345 47224 2030
http://proconcept.ag



Landgericht Heidelberg lässt BGH-Revision zur Übervorteilung von Versicherungsnehmern bei vorzeitiger Policenkündigung zu
- "LV-Doktor" (www.lv-doktor.de) klagt für Kundin Anne-Katrin F. gegen die Heidelberger Lebensversicherung AG auf Rückabwicklung ihres Rentenversicherungsvertrages und komplette Rückzahlung ausstehender Gelder plus Zinsen
- Versicherungswirtschaft befürchtet Grundsatzurteil - Verbraucher dürften hingegen nach der längst überfälligen BGH-Grundsatzentscheidung auf Milliarden Rückzahlungen hoffen
- Praktischer Online-Rechner auf http://proconcept.ag zeigt Verbrauchern auf einen Blick, wie hoch der eigene Verlust zwischen Beitragszahlungen und Rückkaufswert ist

Halle / Tägerwilen, 13. November 2009 - Langsam wird es eng für die mächtige Deutsche Versicherungsbranche. Binnen eines Monats wurde für "LV-Doktor", ein Projekt der internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft proConcept AG (www.proconcept.ag), zum zweiten Mal der Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) gerichtlich geebnet. Es geht um nicht weniger als die Frage, ob sämtliche seit 1994 abgeschlossenen deutschen Lebens- und Rentenversicherungsverträge europarechtswidrig sind. Versicherungsunternehmen fürchten mögliche Rückzahlungen in Milliardenhöhe.

"LV-Doktor" vs. Heidelberger Lebensversicherung AG: erneut Weg frei zum Bundesgerichtshof

Es ist der klassische Kampf von David gegen Goliath. Im jüngsten Fall klagt "LV-Doktor" für die Kundin Anne-Katrin F., die sich nach der vorzeitigen Kündigung ihrer Rentenversicherung übervorteilt fühlt: Jahrelang hat Frau F. in ihren Rentenversicherungsvertrag bei der Heidelberger Lebensversicherung AG eingezahlt. Bis zur vorzeitigen Kündigung insgesamt 3.675 Euro. Über den Rückkaufswert war sie dann erschrocken, betrug er doch nur 2.467,08 Euro - ein satter Verlust von einem Drittel Ihrer Einzahlungen! Doch im Gegensatz zum Gros deutscher Versicherter wollte und konnte die junge Frau auf ihre restlichen 1.207,92 Euro nicht verzichten - und zog "LV-Doktor" zu rate. Wer wissen möchte, wie hoch seine eigene Differenz zwischen geleisteten Versicherungsbeiträgen und individuellem Rückkaufswert ist, kann dies mit nur wenigen Klicks beim neuen Onlinerechner auf http://proconcept.ag herausfinden.

Nach eingehender Prüfung der Sachlage reichte "LV-Doktor" dann am 17. Januar 2008 Klage beim Amtsgericht Heidelberg ein und forderte die Rückabwicklung des Rentenversicherungsvertrages sowie die Rückzahlung des nicht ausgekehrten Betrages einschließlich der Zinsen ab Zahlungszeitpunkt der jeweiligen Einzelbeträge. Diese Klage wurde am 21. Oktober 2008 abgewiesen, aber "LV-Doktor" gab nicht auf. Am 4. Dezember 2008 legte der Prozesskostenfinanzierer vor dem Landgericht Heidelberg Berufung ein, um endlich die Frage der Europarechtswidrigkeit der Lebens- und Rentenversicherungen zu klären. Mit seinem Urteil vom 23. September 2009 erklärte nun das Gericht, dass die Klage zwar zurückgewiesen wird, aber einer Revision vor dem Bundesgerichtshof nichts im Wege steht. So lässt das Landgericht Heidelberg deutsche Versicherte hoffen, denn es misst der Klärung dieser grundsätzlichen Rechtsfrage der Vereinbarkeit von § 5 VVG a.F. mit dem EU-Gemeinschaftsrecht eine große Bedeutung zu. "Nach Auffassung des Gerichts besteht somit ein abstraktes Interesse der Allgemeinheit an einer höchstrichterlichen Klärung dieser Rechtsfrage, die für das Versicherungswesen wie den Verbraucherschutz von besonderem Gewicht ist", betont Jens Heidenreich, Direktor proConcept AG und Projektleiter "LV-Doktor", "denn noch ist eine unbestimmte Vielzahl von Versicherungsverträgen auf Basis des alten Rechts im Umlauf".

Dieser verbraucherfreundliche Erfolg ist kein Einzelfall. Mit dem Verfahren Harald S. gegen die Aachen Münchener Lebensversicherung AG ist "LV-Doktor" vor wenigen Wochen ebenfalls schon vor dem Bundesgerichtshof angelangt. Auch in diesem Fall wird eine Grundsatzentscheidung erwartet, ob alle seit 1994 abgeschlossenen deutschen Lebens- und Rentenversicherungsverträge europarechtswidrig sind. Millionen Verbraucher können nun gespannt auf die höchstrichterlichen Rechtssprechungen warten. Mehrere Gerichte lassen bereits ihre Verhandlungen zur gleichen Thematik ruhen, um die BGH-Entscheidungen in den Fällen Anne-Katrin F. gegen die Heidelberger Lebensversicherung AG sowie Harald S. gegen die Aachen Münchener Lebensversicherung AG abzuwarten und zu berücksichtigen.

Aus Verbrauchersicht bleibt zu hoffen, dass der BGH endlich ein Grundsatzurteil hinsichtlich der Vereinbarkeit von deutschen Lebensversicherungsverträgen und Europarecht fällt. "Denn Versicherungen lenken meist kurz vor einem für sie negativ prognostizierten Urteil außergerichtlich ein und zahlen kurzfristig den kompletten geforderten Betrag an den Kläger", weiß Branchenexperte Jens Heidenreich. So vermeiden Versicherer eine Sachentscheidung und es bleibt beim Einzelfall. Dann können sich gleichgelagerte Fälle nicht auf ein Grundsatzurteil berufen - und Davids Kampf wird von Goliath kurz vor dem entscheidenden Steinwurf abgebrochen.

Über "LV-Doktor" der proConcept AG:

LV-Doktor ist ein Projekt der Schweizer proConcept AG (www.proconcept.ag), einer internationalen Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 50.000 Menschen. Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch - ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.

Im Rahmen von LV-Doktor werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen erworben, um diese effektiv zu bündeln und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen. Dadurch ist LV-Doktor in der Lage, als Großgläubiger aufzutreten und die Ansprüche in einem Verfahren durchzusetzen. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen. Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Verfahren abgeschlossen sind. TÜV geprüft: Die proConcept GmbH ist zertifiziert nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004.

Medienkontakt und weitere Informationen:
Jens Heidenreich
Direktor proConcept AG, Projektleiter LV-Doktor
medien@proconcept.ag
Tel 0345 47224 2030
www.proconcept.ag und www.lv-doktor.de

Die proConcept AG ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 50.000 Menschen. Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch ? ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.

Im Rahmen von LV-Doktor werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen erworben, um diese effektiv zu bündeln und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen. Dadurch ist LV-Doktor in der Lage, als Großgläubiger aufzutreten und die Ansprüche in einem Verfahren durchzusetzen. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen. Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Verfahren abgeschlossen sind. TÜV geprüft: Die proConcept GmbH ist zertifiziert nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004.

proConcept AG
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