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ERGO-Verbraucherinformation 'Unter einem Haufen Schutt begraben...'
Datum: Montag, dem 30. August 2010
Thema: Europa Infos


Damit der Traum vom Eigenheim nicht plötzlich platzt

Das eigene Haus mit Garten, irgendwo im Grünen - ein Traum, den sich gerade Familien mit Kindern nur zu gern erfüllen möchten. Doch der Weg vom Luftschloss hin zum fertigen Eigenheim ist nicht selten beschwerlich, lang und ziemlich teuer. Denn es gibt eine Fülle unerwarteter Fallstricke, die schon in der Bauphase den Traum von den eigenen vier Wänden zum Alptraum machen können. Auf welche Gefahren Bauherren deshalb unbedingt vorbereitet sein sollten, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Steht erst einmal die Finanzierung und ist das passende Grundstück gefunden, kann es für viele angehende Hausbesitzer gar nicht schnell genug losgehen. Doch vor den Einzug ins Traumhaus hat der liebe Gott viel Schweiß, Ärger und so manche Gefahr gesetzt. Zwar kalkulieren vorausschauende Bauherren übliche Missgeschicke wie eine falsch gesetzte Zwischenwand oder Blessuren an Material und Mensch bei einem Bauvorhaben in der Regel bereits frühzeitig ein. Doch was, wenn ein kleines Malheur, etwa eine umgestürzte Leiter oder ein einziger herabfallender Ziegel, plötzlich große Folgen hat?

Bauherren tragen die Verantwortung

"Von einem Neubau gehen oft Gefahren aus, die man als Laie im Vorfeld nur schwer abschätzen kann", bestätigen die ERGO-Experten und fügen hinzu: "Da aber grundsätzlich der Bauherr die Verantwortung für das von ihm in Auftrag gegebene Bauvorhaben trägt, sollte dieser auch mit dem Unvorhersehbaren rechnen. Sonst fällt der Traum vom Eigenheim nämlich schlimmstenfalls wie ein Kartenhaus wieder in sich zusammen." Landet ein umgestürztes Gerüst oder die XXL-Leiter beispielsweise im Garten oder auf der Garage des Nachbarn, haftet nämlich zunächst der Bauherr - auch wenn dieser zum Zeitpunkt des Unglücks nicht einmal anwesend war. Auch wer die Arbeiten ganz oder teilweise von einer Baufirma erledigen lässt und die Verantwortung für das Bauvorhaben an einen Bauleiter überträgt, ist dadurch nicht vor Schadenersatzansprüchen geschützt. Denn die Verpflichtung des Bauherren, für die Beseitigung von Gefahrenquellen zu sorgen, bleibt auch dann bestehen.

Haftpflicht ist (keine) Pflicht - aber sinnvoll

Kleinere Schäden an Nachbars Zaun oder einem vor der Baustelle geparkten Auto lassen sich ja oft noch auf "gut nachbarschaftliche" Weise lösen. Größere Sach- oder gar Personenschäden überschreiten allerdings das ohnehin meist strapazierte Budget des Bauherren schnell um ein Vielfaches. "Trifft beispielsweise der heruntergefallene Ziegelstein einen unbeteiligten Passanten am Kopf, stehen im Handumdrehen Millionenforderungen für Behandlungs- und Therapiekosten oder sogar lebenslange Rentenzahlungen im Raum", warnen die Versicherungsexperten der ERGO. Eine frühzeitig abgeschlossene, spezielle Haftpflichtversicherung schützt den verantwortlichen Bauherren in diesem Fall vor den gesetzlichen Haftungsansprüchen der Geschädigten und wehrt sogar unberechtigte Forderungen ab.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.902

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Versicherungsgruppe" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!


Über die ERGO Versicherungsgruppe AG

Mit 19 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Über 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Heute vertrauen über 40 Millionen Kunden der Kompetenz und Sicherheit der ERGO und ihrer Experten in den verschiedenen Geschäftsfeldern; allein in Deutschland sind es 20 Millionen Kunden. Ihnen bietet ERGO integrierte Versicherungs- und Dienstleistungskonzepte für ihre individuellen Bedürfnisse.
Mehr unter www.ergo.com

ERGO Versicherungsgruppe AG
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
0211/477-2980

www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt:
HARTZKOM GmbH
Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339
München
ergo@hartzkom.de
089/998 461-0
http://hartzkom.de



Damit der Traum vom Eigenheim nicht plötzlich platzt

Das eigene Haus mit Garten, irgendwo im Grünen - ein Traum, den sich gerade Familien mit Kindern nur zu gern erfüllen möchten. Doch der Weg vom Luftschloss hin zum fertigen Eigenheim ist nicht selten beschwerlich, lang und ziemlich teuer. Denn es gibt eine Fülle unerwarteter Fallstricke, die schon in der Bauphase den Traum von den eigenen vier Wänden zum Alptraum machen können. Auf welche Gefahren Bauherren deshalb unbedingt vorbereitet sein sollten, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Steht erst einmal die Finanzierung und ist das passende Grundstück gefunden, kann es für viele angehende Hausbesitzer gar nicht schnell genug losgehen. Doch vor den Einzug ins Traumhaus hat der liebe Gott viel Schweiß, Ärger und so manche Gefahr gesetzt. Zwar kalkulieren vorausschauende Bauherren übliche Missgeschicke wie eine falsch gesetzte Zwischenwand oder Blessuren an Material und Mensch bei einem Bauvorhaben in der Regel bereits frühzeitig ein. Doch was, wenn ein kleines Malheur, etwa eine umgestürzte Leiter oder ein einziger herabfallender Ziegel, plötzlich große Folgen hat?

Bauherren tragen die Verantwortung

"Von einem Neubau gehen oft Gefahren aus, die man als Laie im Vorfeld nur schwer abschätzen kann", bestätigen die ERGO-Experten und fügen hinzu: "Da aber grundsätzlich der Bauherr die Verantwortung für das von ihm in Auftrag gegebene Bauvorhaben trägt, sollte dieser auch mit dem Unvorhersehbaren rechnen. Sonst fällt der Traum vom Eigenheim nämlich schlimmstenfalls wie ein Kartenhaus wieder in sich zusammen." Landet ein umgestürztes Gerüst oder die XXL-Leiter beispielsweise im Garten oder auf der Garage des Nachbarn, haftet nämlich zunächst der Bauherr - auch wenn dieser zum Zeitpunkt des Unglücks nicht einmal anwesend war. Auch wer die Arbeiten ganz oder teilweise von einer Baufirma erledigen lässt und die Verantwortung für das Bauvorhaben an einen Bauleiter überträgt, ist dadurch nicht vor Schadenersatzansprüchen geschützt. Denn die Verpflichtung des Bauherren, für die Beseitigung von Gefahrenquellen zu sorgen, bleibt auch dann bestehen.

Haftpflicht ist (keine) Pflicht - aber sinnvoll

Kleinere Schäden an Nachbars Zaun oder einem vor der Baustelle geparkten Auto lassen sich ja oft noch auf "gut nachbarschaftliche" Weise lösen. Größere Sach- oder gar Personenschäden überschreiten allerdings das ohnehin meist strapazierte Budget des Bauherren schnell um ein Vielfaches. "Trifft beispielsweise der heruntergefallene Ziegelstein einen unbeteiligten Passanten am Kopf, stehen im Handumdrehen Millionenforderungen für Behandlungs- und Therapiekosten oder sogar lebenslange Rentenzahlungen im Raum", warnen die Versicherungsexperten der ERGO. Eine frühzeitig abgeschlossene, spezielle Haftpflichtversicherung schützt den verantwortlichen Bauherren in diesem Fall vor den gesetzlichen Haftungsansprüchen der Geschädigten und wehrt sogar unberechtigte Forderungen ab.

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