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Limited Partnership in den USA - USAG24, Inc
Datum: Donnerstag, dem 26. November 2009
Thema: Europa Infos


Die US AG 24 Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern in den USA und Europa.
Eine PARTNERSHIP existiert, wenn zwei oder mehr Personen sich zusammenschließen um Geschäfte zu treiben und die Geschäftsführung auf Gewinnerzielung gerichtet ist.

Partnerships sind ähnlich wie SOLE PROPRIETORs an wenige Vorschriften gebunden und sind ziemlich einfach zu gründen.

Die Anfertigung eines formellen Partnerschaftsvertrag ("Partnership Agreement") ist ratsam um bereits im Vorfeld für potentielle Probleme bereits Regelungen getroffen zu haben.

Die Partnership wird grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilt. Zum einen gibt es die GENERAL PARTNERSHIP und zum anderen die LIMITED PARTNERSHIP.

Im Rahmen der GENERAL PARTNERSHIP haftet jeder Partner für alle Schulden der Firma. Alle Gewinne werden als Einkommen der Partner auf der Grundlage Ihrer prozentualen Anteile versteuert.

Eine GENERAL PARTNERSHIP kann ebenfalls unter einem angenommenen Namen (Assumed Name oder auch DBA, "Doing Business As" genannt) firmieren.
Voraussetzung hierfür ist die Einreichung eines Antrages auf ein Certificate of Assumed Name beim Clerk' Office im Kreis des Sitzes der Firma.

Im Rahmen der LIMITED PARTNERSHIP gibt es zwei Arten von Partner, den General Partner und den Limited Partner.

Der GENERAL PARTNER einer Limited Partnership hat die gleichen Rechte, Vollmachten und Beschränkungen wie der Partner einer General Partnership.
Der General Partner kann soweit dies nicht anders im Partnership Agreement geregelt ist, Gelder entgegennehmen und er unterliegt der unbeschränkten Haftung.

Der LIMITED PARTNER kann nur einen Anteil der Firmengewinne aufgrund der Regelung im Partnership Agreement erhalten. Ferner haben Limited Partner kein Stimmrecht hinsichtlich der Geschäftsführung.

Limited Partner sind bei der zuständigen Behörde registriert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.usag24.com oder www.usag24-group.com

Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
US AG 24, Inc
MIchael Schuett
Friedrichstr 50
10117 Berlin
+49 30 9789 5154
+49 30 9789 6742
www.usag24.com

Pressekontakt:
USAG24, Inc
MIchael Schuett
Friedrichstr 50
10117
Berlin
info@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



Die US AG 24 Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern in den USA und Europa.
Eine PARTNERSHIP existiert, wenn zwei oder mehr Personen sich zusammenschließen um Geschäfte zu treiben und die Geschäftsführung auf Gewinnerzielung gerichtet ist.

Partnerships sind ähnlich wie SOLE PROPRIETORs an wenige Vorschriften gebunden und sind ziemlich einfach zu gründen.

Die Anfertigung eines formellen Partnerschaftsvertrag ("Partnership Agreement") ist ratsam um bereits im Vorfeld für potentielle Probleme bereits Regelungen getroffen zu haben.

Die Partnership wird grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilt. Zum einen gibt es die GENERAL PARTNERSHIP und zum anderen die LIMITED PARTNERSHIP.

Im Rahmen der GENERAL PARTNERSHIP haftet jeder Partner für alle Schulden der Firma. Alle Gewinne werden als Einkommen der Partner auf der Grundlage Ihrer prozentualen Anteile versteuert.

Eine GENERAL PARTNERSHIP kann ebenfalls unter einem angenommenen Namen (Assumed Name oder auch DBA, "Doing Business As" genannt) firmieren.
Voraussetzung hierfür ist die Einreichung eines Antrages auf ein Certificate of Assumed Name beim Clerk' Office im Kreis des Sitzes der Firma.

Im Rahmen der LIMITED PARTNERSHIP gibt es zwei Arten von Partner, den General Partner und den Limited Partner.

Der GENERAL PARTNER einer Limited Partnership hat die gleichen Rechte, Vollmachten und Beschränkungen wie der Partner einer General Partnership.
Der General Partner kann soweit dies nicht anders im Partnership Agreement geregelt ist, Gelder entgegennehmen und er unterliegt der unbeschränkten Haftung.

Der LIMITED PARTNER kann nur einen Anteil der Firmengewinne aufgrund der Regelung im Partnership Agreement erhalten. Ferner haben Limited Partner kein Stimmrecht hinsichtlich der Geschäftsführung.

Limited Partner sind bei der zuständigen Behörde registriert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.usag24.com oder www.usag24-group.com

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in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
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