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Polizei darf TÜV-Plakette auch auf Privatgelände kontrollieren
Datum: Mittwoch, dem 10. November 2010
Thema: Europa News


Stuttgart (ACE) 10. November 2010 - Polizeibeamten ist es erlaubt, die TÜV-Plakette eines Autos selbst dann zu kontrollieren, wenn der Wagen auf einem Privatgelände abgestellt ist. "Die polizeiliche Vorgehensweise ist korrekt, soweit das Privatgelände nicht abgesperrt ist", sagte Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte des ACE Auto Club Europa in Stuttgart. Es handele sich dann im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich sei, auch und besonders der Polizei. "Abgelaufene TÜV-Plaketten werden häufig auf diese Weise ermittelt", ergänzte der Verkehrsjurist. Dem Kfz-Halter werde anschließend ein Verwarnungsgeld auferlegt, was dieser klugerweise klaglos entrichten sollte. Andernfalls könne es erheblich teurer werden. ACE-Experte Lempp: "Ein zugelassenes Kraftfahrzeug muss grundsätzlich über eine gültige TÜV- und ASU-Plakette verfügen, auch wenn es gar nicht oder nur selten im Straßenverkehr bewegt wird". Es spiele folglich keine Rolle, ob eine Plaketten-Kontrolle im ruhenden oder fließenden Verkehr erfolge. Der ACE Anwalt rät: Wer sein Auto nicht mehr nutzen will, muss es eben abmelden, gegebenenfalls nur vorrübergehend.

Der ACE Auto Club Europa ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC),
http://eac-web.eu
1965 gegründet, liegt der ACE im Preis-Leistungsverhältnis heute an der Spitze aller Anbieter von Schutzbriefleistungen.
Er ist zudem der bislang einzige TÜV-zertifizierte Autoclub in Deutschland.
Heute zählt der ACE bereits rund 550.000 Mitglieder; einschließlich sämtlicher Familienmitgliedschaften können zusammen genommen mehr als 1,2 Millionen Menschen auf die Hilfe des Clubs zählen.
Europaweit gesteuert und logistisch betreut werden die Hilfseinsätze von der Stuttgarter Clubzentrale aus.

Der ACE Auto Club Europa ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC), http://eac-web.eu
ACE Auto Club Europa
Rainer Hillgärtner
Schmidener Str. 227
70374
Stuttgart
presse@ace-online.de
0711-5303277
http://ace-online.de

(Interessante Stuttgart News & Stuttgart Infos @ Stuttgart-News.net.)

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Stuttgart (ACE) 10. November 2010 - Polizeibeamten ist es erlaubt, die TÜV-Plakette eines Autos selbst dann zu kontrollieren, wenn der Wagen auf einem Privatgelände abgestellt ist. "Die polizeiliche Vorgehensweise ist korrekt, soweit das Privatgelände nicht abgesperrt ist", sagte Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte des ACE Auto Club Europa in Stuttgart. Es handele sich dann im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich sei, auch und besonders der Polizei. "Abgelaufene TÜV-Plaketten werden häufig auf diese Weise ermittelt", ergänzte der Verkehrsjurist. Dem Kfz-Halter werde anschließend ein Verwarnungsgeld auferlegt, was dieser klugerweise klaglos entrichten sollte. Andernfalls könne es erheblich teurer werden. ACE-Experte Lempp: "Ein zugelassenes Kraftfahrzeug muss grundsätzlich über eine gültige TÜV- und ASU-Plakette verfügen, auch wenn es gar nicht oder nur selten im Straßenverkehr bewegt wird". Es spiele folglich keine Rolle, ob eine Plaketten-Kontrolle im ruhenden oder fließenden Verkehr erfolge. Der ACE Anwalt rät: Wer sein Auto nicht mehr nutzen will, muss es eben abmelden, gegebenenfalls nur vorrübergehend.

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Er ist zudem der bislang einzige TÜV-zertifizierte Autoclub in Deutschland.
Heute zählt der ACE bereits rund 550.000 Mitglieder; einschließlich sämtlicher Familienmitgliedschaften können zusammen genommen mehr als 1,2 Millionen Menschen auf die Hilfe des Clubs zählen.
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