Europa-247.de

Keine Mietminderung trotz Wohnflächenabweichung von mehr als 20 Prozent
Datum: Donnerstag, dem 11. November 2010
Thema: Europa Tipps


Keine Mietminderung, wenn die Größe einer Wohnung im Vertrag ausdrücklich als nicht verbindlich beschrieben wird.

Zwar dürfe ein Mieter die Miete kürzen, wenn die tatsächliche Größe die vom Vermieter genannte Angabe um mehr als zehn Prozent unterschreite. In diesem Fall aber hätten die Parteien sich im Vertrag ausdrücklich darauf verständigt, dass nicht die Größe, sondern die Zahl der Räume ausschlaggebend sei.
Laut Mietvertrag war die Wohnung "wegen möglicher Messfehler" nach der Anzahl der vermieteten Räume beschrieben und vermietet und nicht nach Fläche. Die Betriebskosten jedoch hatte der Vermieter nach der Quadratmeterzahl umgelegt.
Die Wohnung war nur knapp 43 statt der im Vertrag angegebenen fast 55 Quadratmeter groß. Die Mieterin klagte auf Erstattung zu viel gezahlter Miete und Betriebskosten. Ein Messfehler kann eine geringfügige Abweichung sein, dürfe aber nicht fast einem Drittel der Wohnungsgröße entsprechen, argumentierte die Anwältin der Mieterin. Die BGH-Richter folgten dem nicht und verwiesen auf die Sondervereinbarung der Parteien im Vertrag. Eine Mietminderung war in diesem Fall somit nicht möglich.
Wichtige Informationen und Tipps für Vermieter zu Wohnungsmängeln und Mietminderung in dem Ratgeber von Thomas Trepnau "Das Geheimnis der feuchten Wand - Mietminderung" ISBN 978-3-98-130490-9

Erhältlich in allen Buchhandlungen, einschließlich der online-Buchhändler sowie über die Homepage des Autors http://trepnau.net

Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
http://trepnau.net

Der Autor Thomas Trepnau bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien - Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Fachbücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Workshops werden europaweit durchgeführt.
Thomas Trepnau
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010
Regensburg
info@trepnau.net
0157 72085852
http://trepnau.net


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Keine Mietminderung, wenn die Größe einer Wohnung im Vertrag ausdrücklich als nicht verbindlich beschrieben wird.

Zwar dürfe ein Mieter die Miete kürzen, wenn die tatsächliche Größe die vom Vermieter genannte Angabe um mehr als zehn Prozent unterschreite. In diesem Fall aber hätten die Parteien sich im Vertrag ausdrücklich darauf verständigt, dass nicht die Größe, sondern die Zahl der Räume ausschlaggebend sei.
Laut Mietvertrag war die Wohnung "wegen möglicher Messfehler" nach der Anzahl der vermieteten Räume beschrieben und vermietet und nicht nach Fläche. Die Betriebskosten jedoch hatte der Vermieter nach der Quadratmeterzahl umgelegt.
Die Wohnung war nur knapp 43 statt der im Vertrag angegebenen fast 55 Quadratmeter groß. Die Mieterin klagte auf Erstattung zu viel gezahlter Miete und Betriebskosten. Ein Messfehler kann eine geringfügige Abweichung sein, dürfe aber nicht fast einem Drittel der Wohnungsgröße entsprechen, argumentierte die Anwältin der Mieterin. Die BGH-Richter folgten dem nicht und verwiesen auf die Sondervereinbarung der Parteien im Vertrag. Eine Mietminderung war in diesem Fall somit nicht möglich.
Wichtige Informationen und Tipps für Vermieter zu Wohnungsmängeln und Mietminderung in dem Ratgeber von Thomas Trepnau "Das Geheimnis der feuchten Wand - Mietminderung" ISBN 978-3-98-130490-9

Erhältlich in allen Buchhandlungen, einschließlich der online-Buchhändler sowie über die Homepage des Autors http://trepnau.net

Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
http://trepnau.net

Der Autor Thomas Trepnau bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien - Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Fachbücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Workshops werden europaweit durchgeführt.
Thomas Trepnau
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010
Regensburg
info@trepnau.net
0157 72085852
http://trepnau.net


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de






Dieser Artikel kommt von Europa News & Europa Infos & Europa Tipps !
http://www.europa-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.europa-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=4224