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Vorratsspeicherung aller Autobahnfahrten in Brandenburg: Die Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde wegen ständigem Beobachtungsdruck!
Datum: Mittwoch, dem 07. August 2019
Thema: Europa News


Zur Vorratsspeicherung aller Autobahnfahrten in Brandenburg:

Berlin/Potsdam (ots) - Brandenburgs Polizei speichert mithilfe von Kennzeichenscannern des Vitronic-Konzerns ("Kesy") nunmehr bereits seit über zwei Jahren flächendeckend, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war.

Diese Vorratsdatenspeicherung auf unbestimmte Zeit ist ein sehr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal der Polizeibehörde eines einzelnen Bundeslandes, das ganz klar gegen geltendes Recht verstößt.

Dennoch ließ das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage eines betroffenen Autofahrers dagegen nicht zu, weil er nur "zufällig mitbetroffen" sei (Az. 22 Qs 40/19). Der Kläger, Marko Tittel von der Piratenpartei, schaltete daraufhin das Landesverfassungsgericht ein.

Ihm werde wirksamer Rechtsschutz verwehrt, schreibt Tittel in seiner am Wochenende dort eingereichten Beschwerdeschrift [1]. Wo gezielt alle Autofahrten auf Vorrat gespeichert werden, könne von einer "zufälligen Erfassung" keine Rede sein.

Die brandenburgische Bewegungsdatenbank schaffe die Gefahr, zu Unrecht in Verdacht zu geraten und erzeuge einen ständigen Beobachtungsdruck, der mit herkömmlichen Ermittlungsmaßnahmen durch Ermittlungsbeamte nicht zu vergleichen sei.

"Durch eine solche Bewegungs-Vorratsdatenspeicherung kann die Bewegungsfreiheit und die Ausübung anderer Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden, wenn Verkehrsteilnehmer Nachteile bei Bekanntwerden ihrer Bewegungen befürchten (z.B. bei Presseinformanten, Versammlungsteilnehmern)", heißt es in der Beschwerdeschrift weiter.

Ein von der Piratenpartei erstmals veröffentlichtes Formular der Polizei [2] beweist, wie einfach eine Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Auftrag gegeben werden kann:

Unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses zur Observation eines Beschuldigten können Staatsanwälte entweder die Sichtung bestimmter Kennzeichen melden lassen oder aber Millionen von Fahrzeugbewegungen in Brandenburg auf Vorrat speichern lassen.

Die für den Dauerbetrieb der Kennzeichenscanner im "Aufzeichnungsmodus" verantwortliche Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) findet, "wegen der wechselnden Tatfahrzeuge" sei "eine Beweisführung nur ordentlich möglich, wenn die während des Anordnungszeitraumes erfassten Kennzeichendaten für einen gewissen Zeitraum den Strafverfolgungsbehörden verfügbar bleiben.

Nur so können erst später bekannt gewordene weitere Fahrzeuge ... in den Abgleich mit eingezogen werden."

"Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbei fahren, werden von Kesy aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert", kritisiert Guido Körber, Vorsitzender der Brandenburger Piratenpartei.

"Das ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gibt. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel!"

Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neuen Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf: https://www.piratenpartei.de/kfzscan

Quellen/Fußnoten:

[1] Beschwerdeschrift: http://ots.de/2Pua2t

[2] KESY-Auftragsformular: http://ots.de/qAzgsv

Pressekontakt:

Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

E-Mail: presse@piratenpartei.de
Web: www.piratenpartei.de/presse
Telefon: 030 / 60 98 97 510 Fax: 030 / 60 98 97 519

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell

(Weitere interessante News & Infos zum Thema "Brandenburg" können hier nachgelesen werden.)

(Ein Forum zum Thema "Brandenburg" gibt es hier.)

(Eine Foto-Galerie zum Thema "Brandenburg" ist hier zu sehen.)

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(Eine Themenseite "Brandenburg" gibt es hier.)

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heise online / #heiseshow: Steht die Vorratsdatenspeicherung vor dem Aus?
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 29.06.2017):

Zitat: "Schon einmal wurde die Vorratsdatenspeicherung erst vor Gericht gestoppt und nun scheint eine Wiederholung anzustehen.

Aber was bedeutet der Beschluss des OVG NRW und die Ankündigung der Netzagentur wirklich?

Das besprechen wir in einer neuen #heiseshow."




Bayerischer Rundfunk / Vorratsdatenspeicherung: Mehr Sicherheit oder weniger Freiheit? | Kontrovers | BR
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 15.01.2015):

Zitat: "Der Terror von Paris hat die Debatte um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung neu entfacht.

Während die Befürworter darin ein notwendiges Ermittlungsinstrument sehen, fürchten die Gegner um den Datenschutz."




Kanzlei WBS / Urteil des EuGH zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung | Rechtsanwalt Christian Solmecke
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.01.2017):

Zitat: "Der Europäische Gerichtshof (Az. C-203/15, C-698/15) hat entschieden, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in EU-Staaten nicht erlaubt ist.

Da die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erheblich in die Grundrechte der Bürger eingreift, dürfen Telekommunikationsdaten nur in Ausnahmefällen gespeichert werden.

Das Urteil aus Luxemburg bedeutet wahrscheinlich auch das Ende für die deutsche, erst im letzten Jahr verabschiedete Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/76876/4341409, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!

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Zur Vorratsspeicherung aller Autobahnfahrten in Brandenburg:

Berlin/Potsdam (ots) - Brandenburgs Polizei speichert mithilfe von Kennzeichenscannern des Vitronic-Konzerns ("Kesy") nunmehr bereits seit über zwei Jahren flächendeckend, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war.

Diese Vorratsdatenspeicherung auf unbestimmte Zeit ist ein sehr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal der Polizeibehörde eines einzelnen Bundeslandes, das ganz klar gegen geltendes Recht verstößt.

Dennoch ließ das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage eines betroffenen Autofahrers dagegen nicht zu, weil er nur "zufällig mitbetroffen" sei (Az. 22 Qs 40/19). Der Kläger, Marko Tittel von der Piratenpartei, schaltete daraufhin das Landesverfassungsgericht ein.

Ihm werde wirksamer Rechtsschutz verwehrt, schreibt Tittel in seiner am Wochenende dort eingereichten Beschwerdeschrift [1]. Wo gezielt alle Autofahrten auf Vorrat gespeichert werden, könne von einer "zufälligen Erfassung" keine Rede sein.

Die brandenburgische Bewegungsdatenbank schaffe die Gefahr, zu Unrecht in Verdacht zu geraten und erzeuge einen ständigen Beobachtungsdruck, der mit herkömmlichen Ermittlungsmaßnahmen durch Ermittlungsbeamte nicht zu vergleichen sei.

"Durch eine solche Bewegungs-Vorratsdatenspeicherung kann die Bewegungsfreiheit und die Ausübung anderer Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden, wenn Verkehrsteilnehmer Nachteile bei Bekanntwerden ihrer Bewegungen befürchten (z.B. bei Presseinformanten, Versammlungsteilnehmern)", heißt es in der Beschwerdeschrift weiter.

Ein von der Piratenpartei erstmals veröffentlichtes Formular der Polizei [2] beweist, wie einfach eine Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Auftrag gegeben werden kann:

Unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses zur Observation eines Beschuldigten können Staatsanwälte entweder die Sichtung bestimmter Kennzeichen melden lassen oder aber Millionen von Fahrzeugbewegungen in Brandenburg auf Vorrat speichern lassen.

Die für den Dauerbetrieb der Kennzeichenscanner im "Aufzeichnungsmodus" verantwortliche Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) findet, "wegen der wechselnden Tatfahrzeuge" sei "eine Beweisführung nur ordentlich möglich, wenn die während des Anordnungszeitraumes erfassten Kennzeichendaten für einen gewissen Zeitraum den Strafverfolgungsbehörden verfügbar bleiben.

Nur so können erst später bekannt gewordene weitere Fahrzeuge ... in den Abgleich mit eingezogen werden."

"Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbei fahren, werden von Kesy aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert", kritisiert Guido Körber, Vorsitzender der Brandenburger Piratenpartei.

"Das ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gibt. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel!"

Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre Kennzeichenscanner an neuen Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf: https://www.piratenpartei.de/kfzscan

Quellen/Fußnoten:

[1] Beschwerdeschrift: http://ots.de/2Pua2t

[2] KESY-Auftragsformular: http://ots.de/qAzgsv

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Web: www.piratenpartei.de/presse
Telefon: 030 / 60 98 97 510 Fax: 030 / 60 98 97 519

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heise online / #heiseshow: Steht die Vorratsdatenspeicherung vor dem Aus?
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 29.06.2017):

Zitat: "Schon einmal wurde die Vorratsdatenspeicherung erst vor Gericht gestoppt und nun scheint eine Wiederholung anzustehen.

Aber was bedeutet der Beschluss des OVG NRW und die Ankündigung der Netzagentur wirklich?

Das besprechen wir in einer neuen #heiseshow."




Bayerischer Rundfunk / Vorratsdatenspeicherung: Mehr Sicherheit oder weniger Freiheit? | Kontrovers | BR
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 15.01.2015):

Zitat: "Der Terror von Paris hat die Debatte um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung neu entfacht.

Während die Befürworter darin ein notwendiges Ermittlungsinstrument sehen, fürchten die Gegner um den Datenschutz."




Kanzlei WBS / Urteil des EuGH zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung | Rechtsanwalt Christian Solmecke
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.01.2017):

Zitat: "Der Europäische Gerichtshof (Az. C-203/15, C-698/15) hat entschieden, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in EU-Staaten nicht erlaubt ist.

Da die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erheblich in die Grundrechte der Bürger eingreift, dürfen Telekommunikationsdaten nur in Ausnahmefällen gespeichert werden.

Das Urteil aus Luxemburg bedeutet wahrscheinlich auch das Ende für die deutsche, erst im letzten Jahr verabschiedete Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/76876/4341409, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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