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Immer wieder Streit über die Verteilung der Nebenkosten.
Datum: Montag, dem 15. November 2010
Thema: Europa Infos


Umlage- und Verteilerschlüssel für die Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung müssen für den Mieter nachvollziehbar sein.

Da der Vermieter die Betriebskosten nach einer gewichteten Personenzahl verteilt habe, sei die Abrechnung nicht nachvollziehbar. In der Wasserrechnung seien als Gesamtzahl 20,39 Personen aufgeführt. Aufgrund eines Mieterwechsels sei die Personenzahl bei einzelnen Wohnungen nicht über ein Jahr konstant, so der Vermieter. Um die Nebenkosten gerecht zu verteilen, müsse er daher die Personenzahl der betreffenden Wohnungen je nach Mietdauer gewichten. So kommen 20,39 Mieter zustande.
Die Richter am Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vermieter korrekt abgerechnet habe. Er sei nicht verpflichtet, in der Nebenkostenabrechnung nachzuweisen, wie die Wohnungen belegt gewesen seien und die gewichtete Anzahl an Personen zustande kam. Diesen Teil der Betriebskostenabrechung könne der Mieter beim Vermieter einsehen.
Thomas Trepnau
info@trepnau.net
Postfach 101028
93010 regensburg
www.trepnau.net

Der Autor Thomas Trepnau bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien - Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Fachbücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Workshops werden europaweit durchgeführt.
Thomas Trepnau
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Postfach 101028
93010
Regensburg
info@trepnau.net
0157 72085852
http://trepnau.net


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Umlage- und Verteilerschlüssel für die Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung müssen für den Mieter nachvollziehbar sein.

Da der Vermieter die Betriebskosten nach einer gewichteten Personenzahl verteilt habe, sei die Abrechnung nicht nachvollziehbar. In der Wasserrechnung seien als Gesamtzahl 20,39 Personen aufgeführt. Aufgrund eines Mieterwechsels sei die Personenzahl bei einzelnen Wohnungen nicht über ein Jahr konstant, so der Vermieter. Um die Nebenkosten gerecht zu verteilen, müsse er daher die Personenzahl der betreffenden Wohnungen je nach Mietdauer gewichten. So kommen 20,39 Mieter zustande.
Die Richter am Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vermieter korrekt abgerechnet habe. Er sei nicht verpflichtet, in der Nebenkostenabrechnung nachzuweisen, wie die Wohnungen belegt gewesen seien und die gewichtete Anzahl an Personen zustande kam. Diesen Teil der Betriebskostenabrechung könne der Mieter beim Vermieter einsehen.
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