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Bundesnetzagentur soll qualitätsübergreifenden Markt für Gas zulassen
Datum: Dienstag, dem 16. November 2010
Thema: Europa Infos


PCC Energie begrüßt die Integration von Gas-Marktgebieten und kritisiert ein mögliches Konvertierungsentgelt

Duisburg, 16.11.2010: Der konzernunabhängige Energieversorger PCC Energie GmbH begrüßt die für April 2011 angestrebte Zusammenlegung der Marktgebiete für Gas von sechs auf drei Gebiete als wichtigen Schritt zu mehr Wettbewerb im Erdgasmarkt. Mit ihrer Forderung nach einem Konvertierungsentgelt jedoch verhindere die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Ziel, erstmalig einen qualitätsübergreifenden Markt für L- und H-Gas zu schaffen.

Gemäß der jüngsten Vereinbarung mehrerer Ferngasnetzgesellschaften soll es zum April 2011 nur noch drei statt der bislang sechs deutschen Gas-Marktgebiete geben. Dieser Schritt steht derzeit noch unter kartellrechtlichem Vorbehalt. Wird er tatsächlich vollzogen, würde unter anderem auch das erste qualitätsübergreifende Marktgebiet entstehen, also ein gemeinsames Marktgebiet für die beiden in Deutschland eingesetzten Gasqualitäten H-Gas und L-Gas. Die regionale Abgrenzung von H-Gas-Gebieten und L-Gas-Gebieten wird als zentrales Hemmnis für mehr Wettbewerb im deutschen Erdgasmarkt bewertet.

"Endlich bewegen sich die Netzbetreiber - und das sogar relativ sportlich. Jetzt ist die Bundesnetzagentur gefordert, einen echten qualitätsübergreifenden Markt für Gas zuzulassen", fordert Marc Ehry, Geschäftsführer von PCC Energie. Die Zusammenlegung der Marktgebiete sei ein wichtiger Schritt für den Wettbewerb im Erdgasmarkt. "Der Kostenvorteil, den wir beim Einkauf von Gas gegenüber Wettbewerbern erzielen, wird bislang zu großen Teilen durch den Transport über viele Marktgebiete hinweg aufgefressen", erklärt Ehry. "Weniger Marktgebiete bedeuten mehr Wettbewerb und somit bessere Angebote für die Verbraucher."

Bei der Schaffung eines qualitätsübergreifenden Marktgebietes für H- und L-Gas sei die Ausgestaltung entscheidend. Ehry: "Es kommt darauf an, dass jetzt wirklich ein einheitlicher Markt für das Produkt Gas entsteht und dass wir nicht trotz einheitlichem Marktgebiet weiterhin mit L- und H-Gas handeln müssen."

Damit kritisiert Ehry Pläne der Bundesnetzagentur: Diese strebt an, im qualitätsüberschreitenden Marktgebiet ein Konvertierungsentgelt von Energieversorgern zu erheben, die H-Gas erwerben, aber L-Gas verkaufen. Das würde dazu führen, dass weiterhin zwischen den Gasqualitäten unterschieden werden müsste. "Mit einem Konvertierungsentgelt wird es weiterhin keinen einheitlichen Markt geben", befürchtet Ehry. PCC Energie regt stattdessen an, die Konvertierungskosten, wie bereits mit der Regelenergieumlage umgesetzt, auf alle Marktgebietsnutzer umzulegen.

Über PCC Energie

Die PCC Energie GmbH versorgt bundesweit Gewerbekunden, mittelständische Unternehmen sowie Filialisten mit Strom und Gas. Am Hauptsitz in Duisburg und in den bundesweit 26 Regionalbüros sind rund 100 Mitarbeiter beschäftigt. Als Tochtergesellschaft der international tätigen Unternehmensgruppe PCC SE hat PCC Energie Zugriff auf alle wichtigen Energiebörsen Europas.
Die PCC Energie GmbH versorgt bundesweit Gewerbekunden, mittelständische Unternehmen sowie Filialisten mit Strom und Gas. Am Hauptsitz in Duisburg und in den bundesweit 26 Regionalbüros sind rund 100 Mitarbeiter beschäftigt. Als Tochtergesellschaft der international tätigen Unternehmensgruppe PCC SE hat PCC Energie Zugriff auf alle wichtigen Energiebörsen Europas.
PCC Energie GmbH
Michael Oppermann
Baumstraße 40-42
47198 Duisburg
0208 4696-312

www.pcc-energie.de

Pressekontakt:
KOOB Agentur für Public Relations GmbH
Michael Oppermann
Solinger Straße 13
45481
Mülheim an der Ruhr
pccenergie@koob-pr.com
02084696-312
http://koob-pr.com


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PCC Energie begrüßt die Integration von Gas-Marktgebieten und kritisiert ein mögliches Konvertierungsentgelt

Duisburg, 16.11.2010: Der konzernunabhängige Energieversorger PCC Energie GmbH begrüßt die für April 2011 angestrebte Zusammenlegung der Marktgebiete für Gas von sechs auf drei Gebiete als wichtigen Schritt zu mehr Wettbewerb im Erdgasmarkt. Mit ihrer Forderung nach einem Konvertierungsentgelt jedoch verhindere die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Ziel, erstmalig einen qualitätsübergreifenden Markt für L- und H-Gas zu schaffen.

Gemäß der jüngsten Vereinbarung mehrerer Ferngasnetzgesellschaften soll es zum April 2011 nur noch drei statt der bislang sechs deutschen Gas-Marktgebiete geben. Dieser Schritt steht derzeit noch unter kartellrechtlichem Vorbehalt. Wird er tatsächlich vollzogen, würde unter anderem auch das erste qualitätsübergreifende Marktgebiet entstehen, also ein gemeinsames Marktgebiet für die beiden in Deutschland eingesetzten Gasqualitäten H-Gas und L-Gas. Die regionale Abgrenzung von H-Gas-Gebieten und L-Gas-Gebieten wird als zentrales Hemmnis für mehr Wettbewerb im deutschen Erdgasmarkt bewertet.

"Endlich bewegen sich die Netzbetreiber - und das sogar relativ sportlich. Jetzt ist die Bundesnetzagentur gefordert, einen echten qualitätsübergreifenden Markt für Gas zuzulassen", fordert Marc Ehry, Geschäftsführer von PCC Energie. Die Zusammenlegung der Marktgebiete sei ein wichtiger Schritt für den Wettbewerb im Erdgasmarkt. "Der Kostenvorteil, den wir beim Einkauf von Gas gegenüber Wettbewerbern erzielen, wird bislang zu großen Teilen durch den Transport über viele Marktgebiete hinweg aufgefressen", erklärt Ehry. "Weniger Marktgebiete bedeuten mehr Wettbewerb und somit bessere Angebote für die Verbraucher."

Bei der Schaffung eines qualitätsübergreifenden Marktgebietes für H- und L-Gas sei die Ausgestaltung entscheidend. Ehry: "Es kommt darauf an, dass jetzt wirklich ein einheitlicher Markt für das Produkt Gas entsteht und dass wir nicht trotz einheitlichem Marktgebiet weiterhin mit L- und H-Gas handeln müssen."

Damit kritisiert Ehry Pläne der Bundesnetzagentur: Diese strebt an, im qualitätsüberschreitenden Marktgebiet ein Konvertierungsentgelt von Energieversorgern zu erheben, die H-Gas erwerben, aber L-Gas verkaufen. Das würde dazu führen, dass weiterhin zwischen den Gasqualitäten unterschieden werden müsste. "Mit einem Konvertierungsentgelt wird es weiterhin keinen einheitlichen Markt geben", befürchtet Ehry. PCC Energie regt stattdessen an, die Konvertierungskosten, wie bereits mit der Regelenergieumlage umgesetzt, auf alle Marktgebietsnutzer umzulegen.

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