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Europa News! Eigentümergemeinschaften und Verwaltung - eine wichtige Verbindung

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 08. April 2010 von Europa-247.de

Europa Frage
Freie-PresseMitteilungen.de: Beide Partner haben Rechte und Pflichten

Die Verwaltung von Wohnungen ist ein einträgliches Geschäft - kaum eine Wohnungseigentümergemeinschaft kommt ohne einen Verwalter aus. Wer sonst kümmert sich um eine gepflegte Wohnanlage, bestellt das Heizöl und fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle Belange der Eigentümer? Doch wenn dem Verwalter ein Fehler unterläuft, wird schnell die Frage nach der Haftung gestellt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt einen Überblick über Rechte und Pflichten beider Seiten.

Rein rechtlich ist die Eigentümerversammlung das oberste Verwaltungsorgan einer Eigentümergemeinschaft und zuständig für Vertragsabschlüsse aller Art, beispielsweise mit Handwerksbetrieben bei anfallenden Reparaturen. Allerdings ist es in der Praxis schwer umsetzbar, für jede Verwaltungsfrage eine beschlussfähige Versammlung aller Eigentümer einzuberufen, eine Entscheidung zu fällen und die daraus folgenden Aufgaben auch zu erledigen. Daher beauftragen die meisten Eigentümergemeinschaften einen Verwalter. "Diese Möglichkeit ist im Wohnungseigentumsgesetz (§ 20 Abs. 2 WEG) ausdrücklich vorgesehen und im Einzelnen geregelt", so der Hinweis der D.A.S. Rechtsexpertin, Anne Kronzucker. Der Verwalter kann ein Mitglied der Gemeinschaft oder ein Profi sein. Er kann durch einen Verwaltungsbeirat unterstützt werden, der sich aus Eigentümern zusammensetzt. Der Verwalter wird durch die Eigentümerversammlung für bis zu fünf Jahre "bestellt", also beauftragt, wobei die erste Bestellung nach Entstehung der Eigentümergemeinschaft auf drei Jahre begrenzt ist. Nach Ablauf dieser Fristen kann der Verwalter erneut bestellt werden.

Viele Pflichten...
Die Pflichten eines Verwalters sind sehr umfangreich und sollten vertraglich geregelt sein. "Rechtlich wird dieser Verwaltervertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag bezeichnet", fügt die D.A.S. Expertin hinzu. Zu den Hauptaufgaben des Verwalters gehören die Einberufung, Organisation und Moderation der Eigentümerversammlung sowie die Umsetzung der gefassten Beschlüsse. Nimmt er diese Pflichten nicht oder verspätet wahr und der Gemeinschaft oder einem Eigentümer entsteht dadurch ein Schaden, so macht sich der Verwalter schadenersatzpflichtig (BayObLG, Az.: 2 Z BR 85/99).
Die weitere Aufgabenpalette umfasst die Durchführung der Hausordnung, die Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilie, das Einziehen von Zahlungen der Wohnungseigentümer, die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder inklusive Rücklagenbildung sowie die Gefahrenabwehr. Letzteres bedeutet, dass der Verwalter die Gemeinschaft vor möglichem Schaden schützen muss und dies häufig unter Zeitdruck, wenn sich beispielsweise Dachziegel gelockert haben. In diesem Fall muss und kann der Verwalter ohne Beschluss der Eigentümerversammlung schnell handeln, um zu vermeiden, dass die losen Ziegel beim nächsten Sturm weder einen Passanten verletzen noch einen PKW beschädigen. Zusätzlich hat er auch noch für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft aufzustellen und eine Jahresabrechnung vorzulegen.
Die Verwaltung von Mietwohnungen ist von der reinen Wohneigentumsverwaltung zu unterscheiden: Dabei erstreckt sich der Aufgabenbereich des Verwalters auch auf alle Aufgaben eines Vermieters, angefangen von der Wohnungsbesichtigung bis hin zur Abwicklung des Mietverhältnisses mit Übergabeprotokoll, Kautionsrückzahlung und Schönheitsreparaturen.

...und umfangreiche Haftung
Generell haftet der Verwalter gegenüber der Eigentümergemeinschaft und in bestimmten Fällen auch gegenüber Außenstehenden, wenn er seine Aufgaben oder Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Er haftet auch für Verfehlungen seiner Mitarbeiter (z. B. Veruntreuung von Geldern: OLG München, Az.: 32 Wx 077/06). Manche Schäden können umfangreiche finanzielle Forderungen dem Verwalter gegenüber zur Folge haben. Deshalb rät Anne Kronzucker, darauf zu achten, dass man als Verwalter eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließt. Unter Vermögensschäden versteht man Schäden, die weder auf Personen-, noch auf Sachschäden beruhen - z. B. Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwaltung von Geldern oder falschen Abrechnungen. Zusätzlich kann für den Verwalter eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Diese deckt Personen- und Sachschäden ab, die er bei seiner Tätigkeit schuldhaft verursacht - wenn beispielsweise lockere Dachziegel nicht schnell genug beseitigt werden und einen Eigentümer verletzen. Ein ausreichender Versicherungsschutz dient sowohl der Absicherung des Verwalters als auch der Eigentümergemeinschaft. Denn wenn einer dritten Partei durch ein Verschulden des Verwalters ein Schaden entsteht, haftet meist zunächst die Wohnungseigentümergemeinschaft als Auftraggeberin des Verwalters. Ein Beispiel: Der Verwalter vergisst, einen Handwerksbetrieb zu bezahlen, dem die Gemeinschaft Geld schuldet. In derartigen Fällen muss die Gemeinschaft für den Schaden aufkommen, kann jedoch den Verwalter in Regress nehmen. Der Hausverwalter kann aber auch direkt gegenüber Dritten haften, wenn ein Schaden nur mittelbar bei Erfüllung seiner Aufgaben entsteht - auch hierzu ein Beispiel: Der Verwalter übernimmt ohne vertragliche Verpflichtung den Transport von Handwerkern zum Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft und verursacht dabei einen Unfall.

Augen auf beim Geld
Eine wichtige Aufgabe ist die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, insbesondere des monatlich zu zahlenden so genannten Wohn- oder Hausgeldes. Für derartige Zahlungseingänge sollte ein Bankkonto angelegt werden, das explizit auf den Namen der Eigentümergemeinschaft läuft. Die D.A.S. Juristin empfiehlt zudem, dass der Verwaltungsbeirat regelmäßig die Kontenbewegungen mit den Ein- und Ausgaben überprüft. Denn neben der Begleichung von Rechnungen und der Verwaltung der Einnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt dem Verwalter auch die Bildung finanzieller Rücklagen. Über die Jahre hinweg sind bei allen Immobilien Instandhaltungsmaßnahmen notwendig, beispielsweise ein neuer Heizkessel, die Sanierung der Dachterrassen oder ein Austausch der Fenster. Damit die Kosten hierfür nicht durch extra Zuschüsse der Eigentümer beglichen werden müssen, muss der Verwalter das regelmäßig eingehende Wohngeld unter wirtschaftlichen Aspekten verwalten.

Garantieleistungen bei Neubauten
Betreut ein Verwalter einen Neubau, sollte er gleich zu Beginn sein Augenmerk auf eine korrekte Abnahme aller Bauten richten, um Baumängel frühzeitig geltend machen zu können. Anschließend ist es seine Pflicht, die Verjährungsfristen der einzelnen Dienstleister rund um den Bau hinsichtlich möglicher Gewährleistungsansprüche im Auge zu behalten. Er muss die Wohnungseigentümer auf den drohenden Ablauf von Gewährleistungsfristen hinweisen und die Gemeinschaft um eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bitten (BayObLG, Az. 2 Z BR 82/02 und BayObLG, Az. 2 ZBR 62/02).
Übersieht der Verwalter zum Beispiel fehlerhaft installierte Heizungsdichtungen und lässt die Gewährleistungsfrist verstreichen, so hat er seine Pflichten verletzt. Für potentielle Wasserschäden als Folge ist er gegenüber den betroffenen Eigentümern bzw. Mietern zum Schadenersatz verpflichtet.

Wer zahlt den Schaden?
Hat die Eigentümergemeinschaft gemeinschaftsgebundene Schadenersatzforderungen gegenüber dem Verwalter, d.h. es sind Schäden aufgetreten, die alle Mitglieder betreffen, ist für deren Geltendmachung ein gemeinsamer Beschluss notwendig, "Vorschaltbeschluss" genannt. "Dieser Beschluss ist unnötig, wenn ein einzelnes Mitglied der Eigentümergemeinschaft dem Verwalter gegenüber Schadenersatzansprüche geltend machen möchte", ergänzt die D.A.S. Juristin.
Kommt es zu Schadenersatzforderungen eines Eigentümers oder der Gemeinschaft gegen den Verwalter, dann liegt die Beweislast beim Eigentümer bzw. der Gemeinschaft. Dem Verwalter muss sein Verschulden (§ 276 BGB) nachgewiesen werden. Ebenso ist von Seiten der Kläger der Nachweis erforderlich, dass der eingetretene Schaden eine unmittelbare Folge der Pflichtverletzung ist (Kausalität).
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 8.185

Kurzfassung:
Hausverwalter und Eigentümer:
Vertrauen ist gut, Vorsicht ist ratsam

Kaum eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern kommt ohne einen Verwalter aus. Wer sonst kümmert sich um die Pflege der Wohnanlage, bestellt das Heizöl und fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle Belange der Eigentümer? Die Palette an Aufgaben und Pflichten eines Immobilienverwalters ist daher vielfältig. Verletzt er jedoch eine seiner zahlreichen Pflichten, muss er für die Folgen haften und gegebenenfalls mit Schadenersatzforderungen rechnen. Deshalb rät die D.A.S. Rechtsschutzversicherung, darauf zu achten, dass der Verwalter eine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen hat. Auch eine Betriebshaftpflichtversicherung des Verwalters kann sinnvoll sein - sie deckt Schäden aus Sach- und Personenschäden ab. Ausreichender Versicherungsschutz dient sowohl der Absicherung des Verwalters als auch der der Eigentümergemeinschaft. Denn letztere muss als Auftraggeberin des Verwalters für den Schaden gegenüber Dritten aufkommen.
Kommt es zu Schadenersatzforderungen eines Eigentümers oder der Gemeinschaft gegenüber dem Verwalter, dann liegt die Beweislast beim Eigentümer bzw. der Gemeinschaft. Dem Verwalter muss sein Verschulden (§ 276 BGB) nachgewiesen werden. Ebenso ist der Nachweis seitens der Kläger erforderlich, dass der eingetretene Schaden eine unmittelbare Folge der Pflichtverletzung ist (Kausalität).
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.393

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de



Beide Partner haben Rechte und Pflichten

Die Verwaltung von Wohnungen ist ein einträgliches Geschäft - kaum eine Wohnungseigentümergemeinschaft kommt ohne einen Verwalter aus. Wer sonst kümmert sich um eine gepflegte Wohnanlage, bestellt das Heizöl und fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle Belange der Eigentümer? Doch wenn dem Verwalter ein Fehler unterläuft, wird schnell die Frage nach der Haftung gestellt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt einen Überblick über Rechte und Pflichten beider Seiten.

Rein rechtlich ist die Eigentümerversammlung das oberste Verwaltungsorgan einer Eigentümergemeinschaft und zuständig für Vertragsabschlüsse aller Art, beispielsweise mit Handwerksbetrieben bei anfallenden Reparaturen. Allerdings ist es in der Praxis schwer umsetzbar, für jede Verwaltungsfrage eine beschlussfähige Versammlung aller Eigentümer einzuberufen, eine Entscheidung zu fällen und die daraus folgenden Aufgaben auch zu erledigen. Daher beauftragen die meisten Eigentümergemeinschaften einen Verwalter. "Diese Möglichkeit ist im Wohnungseigentumsgesetz (§ 20 Abs. 2 WEG) ausdrücklich vorgesehen und im Einzelnen geregelt", so der Hinweis der D.A.S. Rechtsexpertin, Anne Kronzucker. Der Verwalter kann ein Mitglied der Gemeinschaft oder ein Profi sein. Er kann durch einen Verwaltungsbeirat unterstützt werden, der sich aus Eigentümern zusammensetzt. Der Verwalter wird durch die Eigentümerversammlung für bis zu fünf Jahre "bestellt", also beauftragt, wobei die erste Bestellung nach Entstehung der Eigentümergemeinschaft auf drei Jahre begrenzt ist. Nach Ablauf dieser Fristen kann der Verwalter erneut bestellt werden.

Viele Pflichten...
Die Pflichten eines Verwalters sind sehr umfangreich und sollten vertraglich geregelt sein. "Rechtlich wird dieser Verwaltervertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag bezeichnet", fügt die D.A.S. Expertin hinzu. Zu den Hauptaufgaben des Verwalters gehören die Einberufung, Organisation und Moderation der Eigentümerversammlung sowie die Umsetzung der gefassten Beschlüsse. Nimmt er diese Pflichten nicht oder verspätet wahr und der Gemeinschaft oder einem Eigentümer entsteht dadurch ein Schaden, so macht sich der Verwalter schadenersatzpflichtig (BayObLG, Az.: 2 Z BR 85/99).
Die weitere Aufgabenpalette umfasst die Durchführung der Hausordnung, die Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilie, das Einziehen von Zahlungen der Wohnungseigentümer, die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder inklusive Rücklagenbildung sowie die Gefahrenabwehr. Letzteres bedeutet, dass der Verwalter die Gemeinschaft vor möglichem Schaden schützen muss und dies häufig unter Zeitdruck, wenn sich beispielsweise Dachziegel gelockert haben. In diesem Fall muss und kann der Verwalter ohne Beschluss der Eigentümerversammlung schnell handeln, um zu vermeiden, dass die losen Ziegel beim nächsten Sturm weder einen Passanten verletzen noch einen PKW beschädigen. Zusätzlich hat er auch noch für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft aufzustellen und eine Jahresabrechnung vorzulegen.
Die Verwaltung von Mietwohnungen ist von der reinen Wohneigentumsverwaltung zu unterscheiden: Dabei erstreckt sich der Aufgabenbereich des Verwalters auch auf alle Aufgaben eines Vermieters, angefangen von der Wohnungsbesichtigung bis hin zur Abwicklung des Mietverhältnisses mit Übergabeprotokoll, Kautionsrückzahlung und Schönheitsreparaturen.

...und umfangreiche Haftung
Generell haftet der Verwalter gegenüber der Eigentümergemeinschaft und in bestimmten Fällen auch gegenüber Außenstehenden, wenn er seine Aufgaben oder Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Er haftet auch für Verfehlungen seiner Mitarbeiter (z. B. Veruntreuung von Geldern: OLG München, Az.: 32 Wx 077/06). Manche Schäden können umfangreiche finanzielle Forderungen dem Verwalter gegenüber zur Folge haben. Deshalb rät Anne Kronzucker, darauf zu achten, dass man als Verwalter eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließt. Unter Vermögensschäden versteht man Schäden, die weder auf Personen-, noch auf Sachschäden beruhen - z. B. Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwaltung von Geldern oder falschen Abrechnungen. Zusätzlich kann für den Verwalter eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Diese deckt Personen- und Sachschäden ab, die er bei seiner Tätigkeit schuldhaft verursacht - wenn beispielsweise lockere Dachziegel nicht schnell genug beseitigt werden und einen Eigentümer verletzen. Ein ausreichender Versicherungsschutz dient sowohl der Absicherung des Verwalters als auch der Eigentümergemeinschaft. Denn wenn einer dritten Partei durch ein Verschulden des Verwalters ein Schaden entsteht, haftet meist zunächst die Wohnungseigentümergemeinschaft als Auftraggeberin des Verwalters. Ein Beispiel: Der Verwalter vergisst, einen Handwerksbetrieb zu bezahlen, dem die Gemeinschaft Geld schuldet. In derartigen Fällen muss die Gemeinschaft für den Schaden aufkommen, kann jedoch den Verwalter in Regress nehmen. Der Hausverwalter kann aber auch direkt gegenüber Dritten haften, wenn ein Schaden nur mittelbar bei Erfüllung seiner Aufgaben entsteht - auch hierzu ein Beispiel: Der Verwalter übernimmt ohne vertragliche Verpflichtung den Transport von Handwerkern zum Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft und verursacht dabei einen Unfall.

Augen auf beim Geld
Eine wichtige Aufgabe ist die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, insbesondere des monatlich zu zahlenden so genannten Wohn- oder Hausgeldes. Für derartige Zahlungseingänge sollte ein Bankkonto angelegt werden, das explizit auf den Namen der Eigentümergemeinschaft läuft. Die D.A.S. Juristin empfiehlt zudem, dass der Verwaltungsbeirat regelmäßig die Kontenbewegungen mit den Ein- und Ausgaben überprüft. Denn neben der Begleichung von Rechnungen und der Verwaltung der Einnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt dem Verwalter auch die Bildung finanzieller Rücklagen. Über die Jahre hinweg sind bei allen Immobilien Instandhaltungsmaßnahmen notwendig, beispielsweise ein neuer Heizkessel, die Sanierung der Dachterrassen oder ein Austausch der Fenster. Damit die Kosten hierfür nicht durch extra Zuschüsse der Eigentümer beglichen werden müssen, muss der Verwalter das regelmäßig eingehende Wohngeld unter wirtschaftlichen Aspekten verwalten.

Garantieleistungen bei Neubauten
Betreut ein Verwalter einen Neubau, sollte er gleich zu Beginn sein Augenmerk auf eine korrekte Abnahme aller Bauten richten, um Baumängel frühzeitig geltend machen zu können. Anschließend ist es seine Pflicht, die Verjährungsfristen der einzelnen Dienstleister rund um den Bau hinsichtlich möglicher Gewährleistungsansprüche im Auge zu behalten. Er muss die Wohnungseigentümer auf den drohenden Ablauf von Gewährleistungsfristen hinweisen und die Gemeinschaft um eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bitten (BayObLG, Az. 2 Z BR 82/02 und BayObLG, Az. 2 ZBR 62/02).
Übersieht der Verwalter zum Beispiel fehlerhaft installierte Heizungsdichtungen und lässt die Gewährleistungsfrist verstreichen, so hat er seine Pflichten verletzt. Für potentielle Wasserschäden als Folge ist er gegenüber den betroffenen Eigentümern bzw. Mietern zum Schadenersatz verpflichtet.

Wer zahlt den Schaden?
Hat die Eigentümergemeinschaft gemeinschaftsgebundene Schadenersatzforderungen gegenüber dem Verwalter, d.h. es sind Schäden aufgetreten, die alle Mitglieder betreffen, ist für deren Geltendmachung ein gemeinsamer Beschluss notwendig, "Vorschaltbeschluss" genannt. "Dieser Beschluss ist unnötig, wenn ein einzelnes Mitglied der Eigentümergemeinschaft dem Verwalter gegenüber Schadenersatzansprüche geltend machen möchte", ergänzt die D.A.S. Juristin.
Kommt es zu Schadenersatzforderungen eines Eigentümers oder der Gemeinschaft gegen den Verwalter, dann liegt die Beweislast beim Eigentümer bzw. der Gemeinschaft. Dem Verwalter muss sein Verschulden (§ 276 BGB) nachgewiesen werden. Ebenso ist von Seiten der Kläger der Nachweis erforderlich, dass der eingetretene Schaden eine unmittelbare Folge der Pflichtverletzung ist (Kausalität).
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Kurzfassung:
Hausverwalter und Eigentümer:
Vertrauen ist gut, Vorsicht ist ratsam

Kaum eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern kommt ohne einen Verwalter aus. Wer sonst kümmert sich um die Pflege der Wohnanlage, bestellt das Heizöl und fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle Belange der Eigentümer? Die Palette an Aufgaben und Pflichten eines Immobilienverwalters ist daher vielfältig. Verletzt er jedoch eine seiner zahlreichen Pflichten, muss er für die Folgen haften und gegebenenfalls mit Schadenersatzforderungen rechnen. Deshalb rät die D.A.S. Rechtsschutzversicherung, darauf zu achten, dass der Verwalter eine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen hat. Auch eine Betriebshaftpflichtversicherung des Verwalters kann sinnvoll sein - sie deckt Schäden aus Sach- und Personenschäden ab. Ausreichender Versicherungsschutz dient sowohl der Absicherung des Verwalters als auch der der Eigentümergemeinschaft. Denn letztere muss als Auftraggeberin des Verwalters für den Schaden gegenüber Dritten aufkommen.
Kommt es zu Schadenersatzforderungen eines Eigentümers oder der Gemeinschaft gegenüber dem Verwalter, dann liegt die Beweislast beim Eigentümer bzw. der Gemeinschaft. Dem Verwalter muss sein Verschulden (§ 276 BGB) nachgewiesen werden. Ebenso ist der Nachweis seitens der Kläger erforderlich, dass der eingetretene Schaden eine unmittelbare Folge der Pflichtverletzung ist (Kausalität).
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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Artikel-Titel: Eigentümergemeinschaften und Verwaltung - eine wichtige Verbindung

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Der Buchmarkt bietet alles, was das Leserherz begehrt. Für jeden Geschmack ist das passende Werk dabei. Aber gerade weil es so eine enorme Bandbreite an Büchern gibt, fällt es nicht immer leicht, sich für eine Lektüre zu entscheiden. Deshalb hier mal einige Buchtipps.

Sinfonie der Herzen (Alles wird gut ..., Band 5)
Wohl dem, der wahre Freunde hat, die immer zu ihm stehen und für ihn da sind. Christine, Oliver, Lydia und Jutta haben erst beim zweiten Anlauf ihr Glück gefund ...

 DAS Finanz AG - Eine Analyse für Festgeldanleger (PR-Gateway, 26.04.2024)
Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet.

Windisch, 26.04.2024 - Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet. Die DAS Finanz AG profitiert von diesen regulatorischen Rahmenbedingungen und der Einlagensicherung, die Einlagen von bis zu 100.000 Euro pro Anleger absichert.



Die DAS Finanz A ...

 wein.plus prämiert Kollektionen und Entdeckungen 2023/24 (PR-Gateway, 25.04.2024)
Europas größte unabhängige Weinplattform prämiert 17 Wein- und Sektgüter mit den Kollektionen des Jahres sowie zwei Weingüter als Entdeckungen des Jahres.

wein.plus-Verkostungsleiter Marcus Hofschuster und Kim Schreiber haben nach der Verkostung von über 7.000 Weinen in der abgelaufenen Saison 2023/2024 ihre Auszeichnungen vergeben. Prämiert wurden insgesamt 17 Wein- sowie zwei Sektgüter. Zehn der Gewinner stammen aus Deutschland, fünf aus Italien sowie je einer aus Österreich und Spa ...

 Smarter Wetterschutz bei Sonne, Regen und Sturm (PR-Gateway, 25.04.2024)
Mit den DIY-Lösungen von HOMEPILOT wird das Zuhause im Handumdrehen wetterfest

Alle Jahre wieder freut man sich auf die Warmwettersaison. Diese kann aber neben sonnigen Tagen auch stürmische Momente oder sogar starke Unwetter bringen. Mit den richtigen Smart-Home-Lösungen sorgen Hausbesitzer dafür, dass sie allen Wetterlaunen entspannt entgegensehen können und auch unterwegs immer ein gutes Gefühl haben. Mit intelligent vernetzten, smarten Rollladen- oder Markisensteuerungen reagiert ...

 Kölner Eventagentur: Offizieller Partner der Wolkenburg (PR-Gateway, 24.04.2024)
Eine Partnerschaft für unvergessliche Teambuilding-Events in Köln

Ellen Kamrad, Eventplanerin aus Köln und Inhaberin der renommierten Agentur Menschen - Emotionen - Erlebnisse (MEE), ist seit Mitte 2023 offizielle Partnerin der Eventlocation Wolkenburg Köln im Bereich Teambuilding-Events. Diese spannende Kooperation verspricht eine einzigartige Kombination aus professioneller Organisation und dem reizvollen Ambiente der historischen Wolkenburg.



Die Erfahrung und E ...

 Dünenascheverstreuung in den Niederlanden (PR-Gateway, 24.04.2024)
BesterBestatter.de revolutioniert Bestattungsdienste mit einzigartiger Dünenascheverstreuung in den Niederlanden

BesterBestatter.deBesterBestatter.de revolutioniert Bestattungsdienste mit einzigartiger Dünenascheverstreuung in den Niederlanden





Thomas Thiemann, Inhaber von BesterBestatter.de, setzt auf eine neue Bestattungsform durch die Einführung einer innovativen Dünenascheverstreuung in den male ...

 TrueCommerce liefert E-Rechnungslösung für gesetzeskonforme Umstellung auf E-Invoieing (PR-Gateway, 24.04.2024)


TrueCommerce, ein globaler Anbieter von Supply-Chain- und Omnichannel-Lösungen, kündigte heute seine globale Lösung zur Einhaltung der E-Rechnungsvorschriften an. Diese ermöglicht es Unternehmen, mit den ständig wechselnden rechtlichen Anforderungen weltweit Schritt zu halten und die Einhaltung elektronischer Rechnungsstellung zu unterstützen. TrueCommerce ist ein globaler Akteur, der sowohl E-Rechnungen als auch CTC unterstützt und Zugang zu einem umfassenden globalen EDI-Netzwerk s ...

 Mehr als Krümelpicken am Pelikanweg in Basel (PR-Gateway, 24.04.2024)
Sami der Storch berichtet von seinen Lieblingsplätzen rund um den Pelikanweg 10 in Basel. Begleiten Sie ihn auf seinem (Aus-)Flug!

Seit ich letzten Monat von meinem Juwel am Pelikanweg 10 berichtet habe, hat mein scharfes Storchenauge das bezaubernde Viertel rund um die Strasse erkundet und viele schöne, interessante und entspannende Orte entdeckt. Aber ich würde vorschlagen, wir fliegen doch gleich los und gleiten gemeinsam durch die Lüfte.



Der Pelikanweg schlängel ...

 Internationales Turnier im Corendon Tennis Club Kemer erfolgreich beendet (PR-Gateway, 23.04.2024)
200 junge Nachwuchstalente aus 44 Nationen traten bei "TEN-PRO Global Junior Tour" gegeneinander an

Mitreißende Ballwechsel und packende Tennisduelle auf 14 Sandplätzen: Nach acht Tagen ist die international renommierte Jugendturnier "TEN-PRO Global Junior Tour" zu Ende gegangen. Mehr als 200 junge Athleten aus 44 Ländern - unter anderem aus Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, Griechenland, Ägypten und den USA - traten in den neu eröffneten Anlagen des Corendon Tennis Club Kem ...

 Schnelle Orientierung in allen drängenden Energiefragen: ECG Akademie bündelt Expertenwissen (PR-Gateway, 23.04.2024)
ECG Akademie macht Expertenwissen schneller einer breiteren Zielgruppe zugänglich

Kehl, 23. April 2024. Die europaweit führende Energieberatung ECG Energie Consulting GmbH aus Kehl hat jetzt ihre ECG Akademie gestartet, die online unter www.energie-consulting.com/akademie/ erreichbar ist. Die ECG Akademie richtet sich mit einem modularen Angebot an Webinaren, Online-Schulungen und Workshops direkt an Entscheider i ...

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