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Steuervorteil einer US-Corporation (Inc)
Datum: Samstag, dem 14. April 2012
Thema: Europa Infos


Steuergeplagte europäische Unternehmer wissen nur allzu gut, dass ihre Einkünfte mit bisüber 50% Einkommensteuer belastet werden können. Darüber hinaus werden zusätzlich fürdas Unternehmen Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern fällig. Insoweit kann sichdie steuerliche Gesamtbelastung, beispielsweise bei einer Ein-Mann-GmbH, auf über 70%summieren. Hinzu kommt, dass sich auch die Lohnnebenkosten in Europa mittlerweile zueinem echten Kostenproblem entwickelt haben. So stellt man sich als frisch gebackener,genauso wie als etablierter Unternehmer zu Recht die Frage, ob der Standort Europatatsächlich der richtige ist oder ob nicht andernorts eine liberalere Handhabung derBesteuerung praktiziert wird.

In den USA beträgt die Körperschaftssteuer (Federal Tax)für aktive Gesellschaften nur 15% bei jährlichen Nettogewinnen (nach Kosten undAbschreibungen) von bis zu US$ 50.000,--, und steigt dann progressiv bis zum Steuerhöchstsatzvon 34% an. Eine namentlich für Nicht-Amerikaner interessante Besonderheit derGesellschaftsbesteuerung bildet die Limited Liability Company (LLC). Gewinne, die in einerLLC anfallen, können auf Grundlage der US-Steuergesetze nach Wahl der Gesellschafter alsKörperschaftsgewinne oder als persönliche Gewinne der Gesellschafter versteuert werden.Sofern es sich bei diesen Gesellschaftern nicht um natürliche und/oder juristische Personender USA handelt, die auch keinen festen Wohnsitz in den USA haben, und sofern die LLCkeine Betriebsstätte in den USA unterhält, werden sämtliche mit der LLC erwirtschaftetenErträge 100% legal der US-Bundesbesteuerung entzogen. Der US-Steuersatz beträgt somit0,00%! Geht man bei dieser Betrachtung weiterhin davon aus, dass die Gesellschafter derLLC beispielsweise zwei ebenfalls steuerbefreite Offshore-Gesellschaften sind und auch inEuropa keine Betriebsstätte besteht, wird die Steuerbefreiung auch auf Europa ausgeweitet,wodurch - wiederum100% legal - eine weltweite Steuerbefreiung dieserGesellschaftsverflechtung möglich wird.

Derartige Gestaltungsformen zur legalen Steuervermeidung sind nicht neu. Sie werden seitJahren von Großunternehmen und Konzernen praktiziert, die mit Unterstützunggleichermaßen qualifizierter wie kostenaufwendiger Berater das Höchstmaß gesetzlichzulässiger Steuervorteile nutzen. Neu ist, dass wir nun auch dem Klein- undmittelständischen Unternehmer diese Vorteile ermöglichen.

Welche steuerlichen Möglichkeiten ergeben sich nun?

Sie werden sich jetzt fragen, welche steuerlichen Vorteile sich für Sie durch die Gründungeiner US-Gesellschaft ergeben können. Wie wir bereits weiter oben ausgeführt haben, istjede Gesellschaft in ihrer Ausrichtung und Struktur verschieden. Zur individuellenPositionsbestimmung bedarf es daher grundsätzlich einer näheren Betrachtung undErörterung der Gesamtsituation des Unternehmens im Rahmen der bestehendenSteuergesetze. Aus diesen Gründen lassen sich zur Verdeutlichung an dieser Stelle nurbeispielhaft häufig genutzte steuerliche Einsatz- und Gestaltungsformen einer US-Gesellschaftanführen:

• Die US-Gesellschaft als Hersteller, Lieferant oder Rechnungssteller
• Die US-Gesellschaft als selbstständiges Dienstleistungsunternehmen• Die US-Gesellschaft als freiberufliche Consulting-Gesellschaft
• Die US-Gesellschaft als Zwischenhändler
• Die US-Gesellschaft für das Sale-und-Lease-Back-Verfahren

Das Grundkonzept ist in allen Fällen gleich: Gewinne im niedrig besteuerten Land (USA) undKosten im höher besteuerten Land (Europa) entstehen zu lassen. Die Rechtsgrundlage derBesteuerungsrichtlinien zwischen europäischen Staaten und den USA ist in den einzelnenDoppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Michael Schuett
Friedrichstr 5010117 Berlin
info@michael-schuett.eu
http://www.michael-schuett.eu
(Weitere interessante Europa News & Europa Infos & Europa Tipps können auch hier recherchiert und nachgelesen werden.)

Veröffentlicht von >> ML_PR << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Steuergeplagte europäische Unternehmer wissen nur allzu gut, dass ihre Einkünfte mit bisüber 50% Einkommensteuer belastet werden können. Darüber hinaus werden zusätzlich fürdas Unternehmen Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern fällig. Insoweit kann sichdie steuerliche Gesamtbelastung, beispielsweise bei einer Ein-Mann-GmbH, auf über 70%summieren. Hinzu kommt, dass sich auch die Lohnnebenkosten in Europa mittlerweile zueinem echten Kostenproblem entwickelt haben. So stellt man sich als frisch gebackener,genauso wie als etablierter Unternehmer zu Recht die Frage, ob der Standort Europatatsächlich der richtige ist oder ob nicht andernorts eine liberalere Handhabung derBesteuerung praktiziert wird.

In den USA beträgt die Körperschaftssteuer (Federal Tax)für aktive Gesellschaften nur 15% bei jährlichen Nettogewinnen (nach Kosten undAbschreibungen) von bis zu US$ 50.000,--, und steigt dann progressiv bis zum Steuerhöchstsatzvon 34% an. Eine namentlich für Nicht-Amerikaner interessante Besonderheit derGesellschaftsbesteuerung bildet die Limited Liability Company (LLC). Gewinne, die in einerLLC anfallen, können auf Grundlage der US-Steuergesetze nach Wahl der Gesellschafter alsKörperschaftsgewinne oder als persönliche Gewinne der Gesellschafter versteuert werden.Sofern es sich bei diesen Gesellschaftern nicht um natürliche und/oder juristische Personender USA handelt, die auch keinen festen Wohnsitz in den USA haben, und sofern die LLCkeine Betriebsstätte in den USA unterhält, werden sämtliche mit der LLC erwirtschaftetenErträge 100% legal der US-Bundesbesteuerung entzogen. Der US-Steuersatz beträgt somit0,00%! Geht man bei dieser Betrachtung weiterhin davon aus, dass die Gesellschafter derLLC beispielsweise zwei ebenfalls steuerbefreite Offshore-Gesellschaften sind und auch inEuropa keine Betriebsstätte besteht, wird die Steuerbefreiung auch auf Europa ausgeweitet,wodurch - wiederum100% legal - eine weltweite Steuerbefreiung dieserGesellschaftsverflechtung möglich wird.

Derartige Gestaltungsformen zur legalen Steuervermeidung sind nicht neu. Sie werden seitJahren von Großunternehmen und Konzernen praktiziert, die mit Unterstützunggleichermaßen qualifizierter wie kostenaufwendiger Berater das Höchstmaß gesetzlichzulässiger Steuervorteile nutzen. Neu ist, dass wir nun auch dem Klein- undmittelständischen Unternehmer diese Vorteile ermöglichen.

Welche steuerlichen Möglichkeiten ergeben sich nun?

Sie werden sich jetzt fragen, welche steuerlichen Vorteile sich für Sie durch die Gründungeiner US-Gesellschaft ergeben können. Wie wir bereits weiter oben ausgeführt haben, istjede Gesellschaft in ihrer Ausrichtung und Struktur verschieden. Zur individuellenPositionsbestimmung bedarf es daher grundsätzlich einer näheren Betrachtung undErörterung der Gesamtsituation des Unternehmens im Rahmen der bestehendenSteuergesetze. Aus diesen Gründen lassen sich zur Verdeutlichung an dieser Stelle nurbeispielhaft häufig genutzte steuerliche Einsatz- und Gestaltungsformen einer US-Gesellschaftanführen:

• Die US-Gesellschaft als Hersteller, Lieferant oder Rechnungssteller
• Die US-Gesellschaft als selbstständiges Dienstleistungsunternehmen• Die US-Gesellschaft als freiberufliche Consulting-Gesellschaft
• Die US-Gesellschaft als Zwischenhändler
• Die US-Gesellschaft für das Sale-und-Lease-Back-Verfahren

Das Grundkonzept ist in allen Fällen gleich: Gewinne im niedrig besteuerten Land (USA) undKosten im höher besteuerten Land (Europa) entstehen zu lassen. Die Rechtsgrundlage derBesteuerungsrichtlinien zwischen europäischen Staaten und den USA ist in den einzelnenDoppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Michael Schuett
Friedrichstr 5010117 Berlin
info@michael-schuett.eu
http://www.michael-schuett.eu
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