Europa-247.de

Wikimedia zu Löschung verurteilt
Datum: Freitag, dem 23. April 2010
Thema: Europa Frage


Landgericht Hamburg sieht Persönlichkeitsrechte eines ehemaligen Abgeordneten verletzt

Hamburg/Kehl, 22.04.2010. In einem rechtskräftigen Versäumnis-Teilurteil (325 O 321/08) (http://schneider-addae-mensah.de/joomla/images/fotos_zu_seiten/vteilu%2002.07.09.pdf) hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß unwahre Tatsachenbehauptungen über das Privatleben des ehemaligen Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Alexander-Martin Sardina aus der Seite wikipedia.org zu löschen sind. Sardina hatte sowohl die US-amerikanische Wikimedia Foundation als auch ihren deutschen Ableger, den Wikimedia e.V., verklagt.

Das Urteil ist insofern wegweisend, als es das sog. Open-Content-Prinzip in Frage stellt, das die Wikimedia-Organisationen nach außen hin stets hochalten. Danach kann im Prinzip jedermann auf der durch die Wikimedia Foundation betriebenen Seite www.wikipedia.org, die dem Aufbau einer sog. Online-Enzyklopädie dienen soll, Beiträge oder Teile hiervon einstellen. Die Seiteninhaberin hat sich dabei bislang nicht um den Inhalt dieser Beiträge gekümmert. Dem hat das Landgericht Hamburg nun einen Riegel vorgeschoben und eine Verantwortlichkeit der Seitenbetreiberin für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bejaht.

Sardinas Anwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Straßburg-Kehl begrüßt die Entscheidung als Teilsieg für die Persönlichkeitsrechte. "Es kann nicht sein, daß jemand einen Verkehr eröffnet und sich dann nicht mehr darum kümmert, was darin geschieht", so der Anwalt. Er sieht das Urteil auch als Warnung an die in zunehmender Zahl auftretenden Cyberstalker, die sich oft unkontrolliert in sog. Blogs über auserkorene Opfer auslassen.

Gleichwohl besteht nach Ansicht von Sardinas Anwalt politischer Handlungsbedarf: "Der Störerbegriff ist zu lasch und muß auch auf die nationalen Gliederungen der Wikimedia/Wikipedia ausgedehnt werden, die auf die Seite ihrer US-Mutterorganisation verlinken, zumal wenn die Beiträge auf der amerikanischen Seite ausschließlich in deutscher Sprache gehalten und für ein deutschsprachiges Publikum gedacht sind. Es ist widersinnig, wenn der deutsche Wikipedia-Verein hierfür nicht verantwortlich sein soll", so der Anwalt.

Zudem fordert Schneider-Addae-Mensah die zwingende Registrierung der Autoren in Blogs und Seiten wie wikipedia.org, wie in jeder ernstzunehmenden Enzyklopädie. "Wer eine Meinung hat, kann diese in Europa frei äußern. Die Meinung feiger anonymer Blogger ist daher nicht schützenswert", so der Jurist.

Für weitere Informationen gerne unter: Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah
Heidenschanzweg 3, 77694 Kehl
0176-22785835
email: addaeme@gmx.de

Menschenrechtsanwalt
Anwaltskanzlei Dr. Schneider-Addae-Mensah
David Dr. Schneider-Addae-Mensah
Heidenschanzweg 3
77694
Kehl
addaeme@gmx.de
07851-898327
http://schneider-addae-mensah.eu



Landgericht Hamburg sieht Persönlichkeitsrechte eines ehemaligen Abgeordneten verletzt

Hamburg/Kehl, 22.04.2010. In einem rechtskräftigen Versäumnis-Teilurteil (325 O 321/08) (http://schneider-addae-mensah.de/joomla/images/fotos_zu_seiten/vteilu%2002.07.09.pdf) hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß unwahre Tatsachenbehauptungen über das Privatleben des ehemaligen Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Alexander-Martin Sardina aus der Seite wikipedia.org zu löschen sind. Sardina hatte sowohl die US-amerikanische Wikimedia Foundation als auch ihren deutschen Ableger, den Wikimedia e.V., verklagt.

Das Urteil ist insofern wegweisend, als es das sog. Open-Content-Prinzip in Frage stellt, das die Wikimedia-Organisationen nach außen hin stets hochalten. Danach kann im Prinzip jedermann auf der durch die Wikimedia Foundation betriebenen Seite www.wikipedia.org, die dem Aufbau einer sog. Online-Enzyklopädie dienen soll, Beiträge oder Teile hiervon einstellen. Die Seiteninhaberin hat sich dabei bislang nicht um den Inhalt dieser Beiträge gekümmert. Dem hat das Landgericht Hamburg nun einen Riegel vorgeschoben und eine Verantwortlichkeit der Seitenbetreiberin für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bejaht.

Sardinas Anwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Straßburg-Kehl begrüßt die Entscheidung als Teilsieg für die Persönlichkeitsrechte. "Es kann nicht sein, daß jemand einen Verkehr eröffnet und sich dann nicht mehr darum kümmert, was darin geschieht", so der Anwalt. Er sieht das Urteil auch als Warnung an die in zunehmender Zahl auftretenden Cyberstalker, die sich oft unkontrolliert in sog. Blogs über auserkorene Opfer auslassen.

Gleichwohl besteht nach Ansicht von Sardinas Anwalt politischer Handlungsbedarf: "Der Störerbegriff ist zu lasch und muß auch auf die nationalen Gliederungen der Wikimedia/Wikipedia ausgedehnt werden, die auf die Seite ihrer US-Mutterorganisation verlinken, zumal wenn die Beiträge auf der amerikanischen Seite ausschließlich in deutscher Sprache gehalten und für ein deutschsprachiges Publikum gedacht sind. Es ist widersinnig, wenn der deutsche Wikipedia-Verein hierfür nicht verantwortlich sein soll", so der Anwalt.

Zudem fordert Schneider-Addae-Mensah die zwingende Registrierung der Autoren in Blogs und Seiten wie wikipedia.org, wie in jeder ernstzunehmenden Enzyklopädie. "Wer eine Meinung hat, kann diese in Europa frei äußern. Die Meinung feiger anonymer Blogger ist daher nicht schützenswert", so der Jurist.

Für weitere Informationen gerne unter: Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah
Heidenschanzweg 3, 77694 Kehl
0176-22785835
email: addaeme@gmx.de

Menschenrechtsanwalt
Anwaltskanzlei Dr. Schneider-Addae-Mensah
David Dr. Schneider-Addae-Mensah
Heidenschanzweg 3
77694
Kehl
addaeme@gmx.de
07851-898327
http://schneider-addae-mensah.eu







Dieser Artikel kommt von Europa News & Europa Infos & Europa Tipps !
http://www.europa-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.europa-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1474