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Düsseldorf: Europäische Anwaltskooperation auf Wachstumskurs
Datum: Freitag, dem 24. August 2012 Thema: Europa Infos
Düsseldorf: Europäische Anwaltskooperation auf Wachstumskurs Die Europäische Anwaltskooperation (EAK) - EWIV, ein etabliertes internationales Anwaltsnetzwerk erhält weiteren Zuwachs. Rechtsanwalt Alberto Marrugat de la Iglesia aus Barcelona hat seine Mitgliedschaft in der EAK beantragt. Die Anwaltskooperation, die 1998 von Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM ins Leben gerufen wurde, ist in fast ganz Europa vertreten. Nur in Ost- und Nordeuropa wird noch nach qualifizierten Anwaltskollegen gesucht, die dem Netzwerk beitreten wollen. Ziel ist es, flächendeckend qualifizierte anwaltliche Dienstleistung anbieten zu können.
Bei der Rechtsform des Netzwerkes handelt es sich um die erste und einzige europäische Rechtsform: eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung. Sie ist vergleichbar einer offenen Handelsgesellschaft nach dem deutschen Recht. Alle Mitgliedskanzleien bleiben unabhängig von ihrer Mitgliedschaft zur EAK unabhängige und selbständige Sozietäten oder Einzelkanzleien. Einzelheiten über das Anwaltsnetzwerk sind auf der Homepage www.eak.de einsehbar.
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Ciper & Coll.
dirk ciper
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(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)
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Düsseldorf: Europäische Anwaltskooperation auf Wachstumskurs Die Europäische Anwaltskooperation (EAK) - EWIV, ein etabliertes internationales Anwaltsnetzwerk erhält weiteren Zuwachs. Rechtsanwalt Alberto Marrugat de la Iglesia aus Barcelona hat seine Mitgliedschaft in der EAK beantragt. Die Anwaltskooperation, die 1998 von Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM ins Leben gerufen wurde, ist in fast ganz Europa vertreten. Nur in Ost- und Nordeuropa wird noch nach qualifizierten Anwaltskollegen gesucht, die dem Netzwerk beitreten wollen. Ziel ist es, flächendeckend qualifizierte anwaltliche Dienstleistung anbieten zu können.
Bei der Rechtsform des Netzwerkes handelt es sich um die erste und einzige europäische Rechtsform: eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung. Sie ist vergleichbar einer offenen Handelsgesellschaft nach dem deutschen Recht. Alle Mitgliedskanzleien bleiben unabhängig von ihrer Mitgliedschaft zur EAK unabhängige und selbständige Sozietäten oder Einzelkanzleien. Einzelheiten über das Anwaltsnetzwerk sind auf der Homepage www.eak.de einsehbar.
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