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Recep Tayyip Erdogan, türkischer Präsident, lässt seinen Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger weiter versuchen, Böhmermanns Gedicht ''Schmähkritik'' komplett verbieten lassen!
Datum: Montag, dem 04. Juli 2016
Thema: Europa News


Zur Böhmermann-Affäre:

Bielefeld (ots) - Dass sich der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan nicht mit einer einstweiligen Verfügung gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann abspeisen lassen würde, war vorherzusehen.

Der despotische Staatschef, der seinen Landsleuten Presse- und Meinungsfreiheit verwehrt, versucht mit allen Mitteln, auch über die Grenzen seines Landes hinaus, Einfluss darauf zu nehmen, was und wie über ihn berichtet wird.

Nun will er Böhmermanns Gedicht »Schmähkritik« komplett verbieten lassen.

Seit Mai durfte der Satiriker lediglich einen Teil seines Gedichts, das er am 31. März in seiner Sendung »Neo Magazin Royale« vorgetragen hatte, nicht wiederholen. Das ging Erdogan nicht weit genug.

Nun argumentiert sein Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger, dass Böhmermann selbst sage, es handele sich um ein Plagiat. Er hatte in einem Interview zugegeben, das Gedicht nicht selbst verfasst zu haben.

Ein interessanter Schachzug. Das Gericht muss sich nun wohl mit der Frage auseinandersetzen, ob Böhmermanns Werk überhaupt als Kunst zu bewerten ist.

Angesichts seines sprachlich niedrigen Niveaus waren daran ohnehin bereits Zweifel aufgekommen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66306/3368733, Autor siehe obiger Artikel.

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Bielefeld (ots) - Dass sich der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan nicht mit einer einstweiligen Verfügung gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann abspeisen lassen würde, war vorherzusehen.

Der despotische Staatschef, der seinen Landsleuten Presse- und Meinungsfreiheit verwehrt, versucht mit allen Mitteln, auch über die Grenzen seines Landes hinaus, Einfluss darauf zu nehmen, was und wie über ihn berichtet wird.

Nun will er Böhmermanns Gedicht »Schmähkritik« komplett verbieten lassen.

Seit Mai durfte der Satiriker lediglich einen Teil seines Gedichts, das er am 31. März in seiner Sendung »Neo Magazin Royale« vorgetragen hatte, nicht wiederholen. Das ging Erdogan nicht weit genug.

Nun argumentiert sein Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger, dass Böhmermann selbst sage, es handele sich um ein Plagiat. Er hatte in einem Interview zugegeben, das Gedicht nicht selbst verfasst zu haben.

Ein interessanter Schachzug. Das Gericht muss sich nun wohl mit der Frage auseinandersetzen, ob Böhmermanns Werk überhaupt als Kunst zu bewerten ist.

Angesichts seines sprachlich niedrigen Niveaus waren daran ohnehin bereits Zweifel aufgekommen.

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Andreas Kolesch
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