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Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates, kritisiert die Debatte über die Todesstrafe in der Türkei: ''Kein Mitgliedsstaat des Europäischen Rates darf die Todesstrafe anwenden''!
Datum: Montag, dem 18. Juli 2016
Thema: Europa News


Thorbjørn Jagland zur Debatte über die Todesstrafe in der Türkei:

Berlin (ots) - Nachdem am Samstag bereits im türkischen Parlament einige Abgeordnete die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert hatten, sprach sich am Sonntag der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan mehrfach dafür aus, darüber Gespräche zu führen.

Der Generalsekretär des Europarates Thorbjørn Jagland kritisiert das scharf.

Dem Tagesspiegel, Berlin (Montagsausgabe) sagte er: "Kein Mitgliedsstaat des Europäischen Rates darf die Todesstrafe anwenden. Das ist eine Verpflichtung unter dem Statut des Europarats.

Die Türkei hat beide Protokolle, Nummer 6 und 13, ratifiziert, mit der die Todesstrafe unter allen Umständen abgelehnt wird."

Die 47 Mitgliedsstaaten des Europarats hatten 1983 entschieden, die Todesstrafe abzuschaffen und dieses Bekenntnis 2002 um den Zusatz "unter allen Umständen" ergänzt.

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/2790/3380553, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Nachdem am Samstag bereits im türkischen Parlament einige Abgeordnete die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert hatten, sprach sich am Sonntag der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan mehrfach dafür aus, darüber Gespräche zu führen.

Der Generalsekretär des Europarates Thorbjørn Jagland kritisiert das scharf.

Dem Tagesspiegel, Berlin (Montagsausgabe) sagte er: "Kein Mitgliedsstaat des Europäischen Rates darf die Todesstrafe anwenden. Das ist eine Verpflichtung unter dem Statut des Europarats.

Die Türkei hat beide Protokolle, Nummer 6 und 13, ratifiziert, mit der die Todesstrafe unter allen Umständen abgelehnt wird."

Die 47 Mitgliedsstaaten des Europarats hatten 1983 entschieden, die Todesstrafe abzuschaffen und dieses Bekenntnis 2002 um den Zusatz "unter allen Umständen" ergänzt.

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