Europa-247.de

Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Jahressteuergesetz 2010: Aufwandsentschädigung
Datum: Dienstag, dem 18. Januar 2011
Thema: Europa Infos


Höherer Steuerfreibetrag bei Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer

Wer ehrenamtlich eine Betreuung übernimmt, Vormund für ein Kind ist oder eine Pflegschaft übernimmt, kann ab Veranlagungszeitraum 2011 eine höhere steuerfreie Aufwandsentschädigung in Anspruch nehmen als bisher. Der Gesetzgeber hat diese ehrenamtlichen Tätigkeiten steuerlich denen von Übungsleitern gleichgestellt (EStG § 3 Nr. 26b i.V.m. § 52 Abs. 4b, BGB § 1835 a).

Hintergrundinformation:

Ein Betreuer tritt als gesetzlicher Vertreter für jemand anderen auf, der seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann - z. B. wegen einer Krankheit oder Behinderung. Die Betreuung bezieht sich auf bestimmte Lebensbereiche (z. B. Gesundheit, Finanzen) des Betreffenden. Ein Vormund ist gesetzlicher Vertreter für eine minderjährige Person, die zum Beispiel keine Eltern mehr hat oder deren Eltern nicht zu ihrer gesetzlichen Vertretung berechtigt sind. Bei einer Pflegschaft betreut der Pfleger einen Erwachsenen oder Minderjährigen nur für eine bestimmte Angelegenheit oder einen bestimmten Zeitraum (z. B. Verwaltung von Geldanlagen bis zur Volljährigkeit). Wer ehrenamtlich eine der genannten Tätigkeiten ausübt, kann eine begrenzte Aufwandsentschädigung dafür verlangen - vom Betreuten oder bei dessen Mittellosigkeit vom Staat. Bisher war diese Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 500 Euro steuerfrei. Die Neuregelung: Im Dezember 2010 verabschiedete der Bundesrat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes, die den steuerfreien Betrag der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Betreuer, Vormund oder Pfleger auf 2.100 Euro im Jahr anhebt. Die Neuregelung gilt ab Veranlagungszeitraum 2011. Damit wurden die ehrenamtlichen Betreuer, Vormünder und Pfleger anderen ehrenamtlich Tätigen gleichgestellt, z.B. Übungsleitern oder Ausbildern. Folge ist, dass insbesondere ehrenamtliche Betreuer außerhalb der Familie nun mehrere Betreuungen gleichzeitig übernehmen können, ohne die Aufwandsentschädigung versteuern zu müssen.

Einkommenssteuergesetz § 3 Nr. 26b i.V.m. § 52 Abs. 4b, BGB § 1835 a

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://hartzkom.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Höherer Steuerfreibetrag bei Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer

Wer ehrenamtlich eine Betreuung übernimmt, Vormund für ein Kind ist oder eine Pflegschaft übernimmt, kann ab Veranlagungszeitraum 2011 eine höhere steuerfreie Aufwandsentschädigung in Anspruch nehmen als bisher. Der Gesetzgeber hat diese ehrenamtlichen Tätigkeiten steuerlich denen von Übungsleitern gleichgestellt (EStG § 3 Nr. 26b i.V.m. § 52 Abs. 4b, BGB § 1835 a).

Hintergrundinformation:

Ein Betreuer tritt als gesetzlicher Vertreter für jemand anderen auf, der seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann - z. B. wegen einer Krankheit oder Behinderung. Die Betreuung bezieht sich auf bestimmte Lebensbereiche (z. B. Gesundheit, Finanzen) des Betreffenden. Ein Vormund ist gesetzlicher Vertreter für eine minderjährige Person, die zum Beispiel keine Eltern mehr hat oder deren Eltern nicht zu ihrer gesetzlichen Vertretung berechtigt sind. Bei einer Pflegschaft betreut der Pfleger einen Erwachsenen oder Minderjährigen nur für eine bestimmte Angelegenheit oder einen bestimmten Zeitraum (z. B. Verwaltung von Geldanlagen bis zur Volljährigkeit). Wer ehrenamtlich eine der genannten Tätigkeiten ausübt, kann eine begrenzte Aufwandsentschädigung dafür verlangen - vom Betreuten oder bei dessen Mittellosigkeit vom Staat. Bisher war diese Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 500 Euro steuerfrei. Die Neuregelung: Im Dezember 2010 verabschiedete der Bundesrat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes, die den steuerfreien Betrag der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Betreuer, Vormund oder Pfleger auf 2.100 Euro im Jahr anhebt. Die Neuregelung gilt ab Veranlagungszeitraum 2011. Damit wurden die ehrenamtlichen Betreuer, Vormünder und Pfleger anderen ehrenamtlich Tätigen gleichgestellt, z.B. Übungsleitern oder Ausbildern. Folge ist, dass insbesondere ehrenamtliche Betreuer außerhalb der Familie nun mehrere Betreuungen gleichzeitig übernehmen können, ohne die Aufwandsentschädigung versteuern zu müssen.

Einkommenssteuergesetz § 3 Nr. 26b i.V.m. § 52 Abs. 4b, BGB § 1835 a

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://hartzkom.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de






Dieser Artikel kommt von Europa News & Europa Infos & Europa Tipps !
http://www.europa-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.europa-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=4920